Allgemeine Rechtsgrundlage ist in Deutschland zum einen die allgemeine Geschäftsleiterpflicht aus dem Ordnungswidrigkeitengesetz zur Verhinderung straf- und bußgeldbewährter Handlungen. Hinzukommen kann eine besondere strafrechtliche Garantenstellung zur Verhinderung von Korruption. Der US Foreign Corrupt Practices Act und der UK Bribery Act sehen entsprechende Kontroll- und Organisationspflichten zur Verhinderung von Korruption vor.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge