Die nachfolgenden Personen sind Geschäftsführer von Gesellschaften, an denen sie auch jeweils beteiligt sind. Zu beurteilen sind jeweils die Geschäftsführungsleistungen.

  1. A ist Gesellschafter und Geschäftsführer der A & B OHG. Beide Gesellschafter (A und B) sind zu gleichen Teilen am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Der Gesellschafter B übt keine aktive Tätigkeit mehr für die Gesellschaft aus. Daher ist vertraglich geregelt, dass A monatlich einen als "Gewinnvorab" bezeichneten Betrag i. H. v. 5.000 EUR (alternativ: 1.500 EUR) entnehmen kann, der handelsrechtlich als Aufwand gebucht wird. Der nach Abzug dieser Aufwendungen verbleibende Gewinn der Gesellschaft i. H. v. 300.000 EUR wird beiden Gesellschaftern hälftig zugerechnet. In Höhe des "Gewinnvorab" besteht für A auch in Verlustfällen keine Verpflichtung zur Rückzahlung.
  2. C ist Gesellschafter (beteiligt mit 60 % am Stammkapital) und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der C-GmbH. Zwischen ihm und der C-GmbH ist ein Anstellungsvertrag abgeschlossen worden, in dem die Rechte und Pflichten der beiden Beteiligten geregelt sind. Unter anderem erhält C ein festes Monatsgehalt i. H. v. 5.000 EUR, hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von 6 Wochen und erhält bei Krankheit das Gehalt 6 Wochen weitergezahlt.
  3. D ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der D-GmbH. Die D-GmbH ist Komplementärin der D-KG und führt deren Geschäfte. D als natürliche Person ist alleiniger Kommanditist der D-KG. Die Anteile an der D-GmbH werden von D in seinem Sonderbetriebsvermögen bei der D-KG gehalten. D erhält von der D-GmbH eine monatliche Geschäftsführervergütung i. H. v. 2.000 EUR, ein 13. Monatsgehalt sowie Gehaltsfortzahlung im Urlaubs- und Krankheitsfall. Die D-GmbH erhält von der D-KG für die Geschäftsführungstätigkeit eine monatliche Vergütung i. H. v. 2.500 EUR. Die D-KG führt Versicherungsvermittlungsleistungen aus.

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