Zusammenfassung

 
Begriff

Der Geschäftsführer einer GmbH ist verantwortlich für die Geschicke der GmbH und muss dazu in der Regel seine gesamte Arbeitskraft einsetzen. Geschäftsführer arbeiten nicht selten 60 Wochenstunden und mehr. Dafür steht dem Geschäftsführer ein Gehalt zu, das deutlich über dem Gehalt seiner Mitarbeiter liegt. Das Geschäftsführergehalt ist Betriebsausgabe bei der GmbH und reduziert daher die Bemessungsgrundlage für die Körperschaft- und Gewerbesteuer.

 

1 Steuer und Geschäftsführergehalt

Das Gehalt des Fremdgeschäftsführers wird mit diesem frei vereinbart. Der Markt entscheidet. Die Gesellschafterversammlung, die aufseiten der GmbH für die Vereinbarung des Anstellungsvertrags und damit für das Gehalt zuständig ist, wird ein Gehalt vereinbaren, welches sie vereinbaren muss, um den gewünschten Geschäftsführer zu gewinnen und an das Unternehmen zu binden. Je höher dessen Gehalt ist, desto weniger bleibt als Dividende für die Gesellschafter übrig. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer, der selbst an der GmbH beteiligt ist, besteht hingegen die Gefahr, dass das Gehalt je nach der Ertragssituation oder der vorhandenen Liquidität angepasst wird. Je nachdem, ob es Mitgesellschafter gibt und wie deren Interessen sind, also ob es sich bei diesen auch um Gesellschafter-Geschäftsführer, in anderer Position, z. B. als Arbeitnehmer, mitarbeitende Gesellschafter oder um nicht mitarbeitende Gesellschafter handelt, könnten die Vergütungen nach anderen Maßstäben festgelegt werden, was aber steuerrechtlich grundsätzlich bedenklich ist. Sind z. B. 3 Personen mit einem Drittel an der GmbH beteiligt und arbeiten alle 3 als Geschäftsführer oder Arbeitnehmer oder ggf. auch als freie Mitarbeiter oder Berater mit, haben diese ggf. ein Interesse nach einer möglichst hohen Vergütung, während sie an einem Bezug einer Dividende nur nachrangig interessiert sind. Ist jedoch eine Person am Stammkapital beteiligt, die nicht an der GmbH mitarbeitet, dies kann auch eine juristische Person, z. B. ein anderes Unternehmen sein, so wird diese Person an einer möglichst hohen Dividende interessiert sein. Aus steuerrechtlichen Gründen sollte die Vergütung des Geschäftsführers so vereinbart werden, dass sie einem Fremdvergleich standhält. Zu fragen ist also, ob die Vergütung so gewählt wird, wie auch ein Fremdgeschäftsführer mit vergleichbarem Aufgabenumfang in dem Unternehmen bezahlt wird bzw. bezahlt werden würde oder wie Fremdgeschäftsführer in vergleichbaren Unternehmen vergütet werden. Die Finanzverwaltung erkennt die Zahlungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nur in dem Umfang als Betriebsausgaben der GmbH an, wie sie üblich und angemessen sind. Darüber hinausgehende Zahlungen unterliegen bei der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttungen sowohl der Körperschaft- als auch der Gewerbesteuer.

Für den Gesellschafter-Geschäftsführer ist es also aus 2 Gründen wichtig, die Höhe und Zusammensetzung eines angemessenen Geschäftsführergehaltes exakt zu ermitteln:

  • Zum einen ist die Bestimmung der Gehaltshöhe notwendig, um zu ermitteln, welche Bezüge die Gesellschafter einer GmbH einem Fremdgeschäftsführer anbieten können bzw. welche Bezüge sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer selbst einräumen kann.
  • Zum anderen prüft die Finanzverwaltung regelmäßig das Gehalt des Gesellschafter-Geschäftsführers im Hinblick darauf, ob die Höhe und Art der Vergütung üblich und angemessen ist. Hierbei wird die Gesamtausstattung geprüft, dies schließt variable Gehaltsbestandteile, Sonderleistungen wie die private Nutzung des Dienstwagens und Leistungen im Bereich der Altersversorgung ein. Die Gesamtausstattung muss einem Vergleich standhalten.

2 Kriterien zur Bestimmung der Gehaltshöhe

Wie hoch die Vergütung für den Geschäftsführer im Einzelfall ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab:

  • Unternehmensgröße: Sie wird am Umsatz, der Bilanzsumme oder der Mitarbeiterzahl gemessen. Dies ist die wichtigste Größe, denn mit der Größe des Unternehmens steigen die Anforderungen an den Geschäftsführer und damit seine Verantwortlichkeit.
  • Branche: Branchen mit hohem technologischen Standard und entsprechend guten Ertragsaussichten zahlen tendenziell höhere Gehälter.
  • Ertragslage der GmbH: Eine überdurchschnittliche Ertragslage schlägt sich selbstverständlich auch im Gehaltsanspruch des Geschäftsführers nieder.
  • Stellung des Geschäftsführers Zahl der Ämter/Nebentätigkeit/Teilzeittätigkeit, Anzahl der Geschäftsführer in der Gesellschaft
  • Größe und der Stellung des Geschäftsführers innerhalb des Geschäftsführergremiums: Entsprechend sind die Bezüge eines Alleingeschäftsführers, der Entscheidungen für alle Bereiche der GmbH trifft, zumeist höher als die eines Geschäftsführers, der nur ein bestimmtes Ressort, z. B. den kaufmännischen oder technischen Bereich, Personal oder Vertrieb, betreut.
  • Persönliche Qualifikation des Geschäftsführers: Das betrifft Ausbildung und Alter und auch die Dauer und Erfahrung in der Geschäftsführungsposition.
  • Anreize/Kompensationen/Standing/Ruf des Unternehmens: Ein Unternehmen mit einem guten Ruf oder aus einer Branche, die belieb...

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