Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz
Geringwertige Wirtschaftsgüter 0480 0670   Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Wirtschaftsgüter (Sammelposten) 0485 0675   Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

So kontieren Sie richtig!

Bei der Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern besteht ein Wahlrecht, wonach d er Unternehmer (auch handelsrechtlich) zwischen 3 Varianten wählen kann. Welche Variante der Unternehmer nutzen will, entscheidet er spätestens im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Zuordnung. Bei zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmern werden Wirtschaftsgüter mit den Netto-Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Umsatzsteuer) wie folgt erfasst:

  • bis zu 250 EUR Erfassung als Sofortaufwand auf das Konto "Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter" 4855 (SKR 03) bzw. 6260 (SKR 04) oder als "Geringwertige Wirtschaftsgüter" 0480 (SKR 03) bzw. 0670 (SKR 04),
  • von 250 EUR bis 800 EUR auf das Konto "Geringwertige Wirtschaftsgüter" 0480 (SKR 03) bzw. 0670 (SKR 04) oder alternativ
  • bei mehr als 250 EUR und weniger als 1.000 EUR auf das Konto "Wirtschaftsgüter (Sammelposten)" 0485 (SKR 03) bzw. 0675 (SKR 04).
 

Buchungssatz:

Geringwertige Wirtschaftsgüter

an Bank/Kasse

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