Zusammenfassung

 
Überblick

Für die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR netto gibt es ein Wahlrecht. Für Steuerpflichtige stehen eine Poolabschreibung und Sofortabschreibung zur Disposition. Unsere Musterlösung [1] hilft Ihnen bei der Wahl der optimalen Alternative.

1 Abschreibungsmöglichkeiten für GWG

Geringwertige Wirtschaftsgüter, kurz GWG, sind selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, wie Tablets oder Büroausstattung von niedrigem Wert.

 
Hinweis

Abschreibung

Die Abschreibung ermittelt die Wertminderung der Anlagegüter mit geeigneten Methoden und erfasst den buchmäßigen Aufwand. In der Regel sind alle Wirtschaftsgüter abzuschreiben, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind oder gewisse Preisgrenzen überschreiten. Was Abschreibungsmethoden und Möglichkeiten anbelangt, kommt es häufig zu Änderungen durch den Gesetzgeber.

Poolabschreibung

Eine Poolabschreibung ist eine Sammelbewertung für GWG. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR (netto) liegen und selbstständig nutzbar sind, können als Sammelposten über 5 Jahre linear abgeschrieben werden.

Das bedeutet: Alle geringwertigen Wirtschaftsgüter eines Jahres, die zu den entsprechenden Beträgen erworben werden, können gebündelt verwaltet werden. Die Anschaffungs- bzw. Herstellkosten werden dabei einfach addiert und der Pool wird wie ein einziges Wirtschaftsgut behandelt. Hierfür gibt es eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren, was einer Abschreibung von 20 % jährlich entspricht. Der Pool bleibt auch bei Entnahme, Veräußerung oder Untergang eines darin enthaltenen Wirtschaftsguts unverändert.

Sofortabschreibung

Zusätzlich zur Poolabschreibung gibt es die Sofortabschreibung. Das wiederum bedeutet, dass Wirtschaftsgüter, die in ihrem Wert von 250,01 EUR bis 800 EUR netto liegen, sofort abgeschrieben werden dürfen. Sie sind in einem Verzeichnis festzuhalten. Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 250 EUR können ohne Verzeichis sofort abgesetzt werden.

Jahresregelung

Das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Poolabschreibung ist für jeweils ein Geschäftsjahr einheitlich auszuüben und für das jeweilige Wirtschaftsjahr bindend. Anders ausgedrückt: Wenn Sie sich einmal für eine Variante entschieden haben, können Sie während des Jahres nicht mehr wechseln!

Das bedeutet: Seit dem 01.01.2018 sieht das Wahlrecht für Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000 EUR netto folgende Abschreibungsmöglichkeiten vor

  • Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 EUR ohne Verzeichnis
  • Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 EUR mit Verzeichnis
  • Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 250 EUR netto sind sofort absetzbar
 
Hinweis

Regelungen aus 2018 gelten nach wie vor

Im Rahmen des Bürokratieeintlastungsgesetz III war ursprünglich vorgesehen, die GWG-Grenze von 800 EUR auf 1.000 EUR anzuheben und die Sammelposten abzuschaffen. Diese Erleichterung aus dem Eckpunktepapier wurde aber nicht umgesetzt, sodass nach wie vor die Regelungen aus dem Jahre 2018 gelten. In der Praxis führt dies häufig zu Verwirrung

2 Beispielrechnungen

Die Unterschiede von Pool- und Sofortabschreibung werden in anhand der nachfolgenden Beispielen verdeutlicht.

2.1 Beispiel 1: Vergleich Pool- und Sofortabschreibung

Fallbeispiel Poolabschreibung

Sie haben im Januar 2020 für 169 EUR netto einen Drucker angeschafft und entscheiden sich für die Poolabschreibung. Dann werden die 169 EUR nicht dem Pool zugeschrieben, da die untere Grenze der zu berücksichtigenden GWG bei 250 EUR netto liegt.

Sie schaffen zusätzlich im Januar 2020 einen Schreibtisch im Wert von 999 EUR an. In diesem Fall – vorausgesetzt Sie schaffen kein weiteres GWG an – haben Sie lediglich ein Wirtschaftsgut im Pool. Den Wert von 999 EUR dividieren Sie durch 5 (für die Anzahl der Jahre). Dadurch ergibt sich eine jährliche Abschreibung von 199,80 EUR.

Fallbeispiel Sofortabschreibung

Entscheiden Sie sich für die Sofortabschreibung, müssten Sie wie folgt vorgehen: Sie schreiben die 169 EUR für den Drucker, den Sie im Januar angeschafft haben, im ersten Jahr komplett ab. Hier ändert sich im Vergleich zur Poolabschreibung nichts. Da Sie sich für die Sofortabschreibung entschieden haben, muss der Schreibtisch über 13 Jahre – dem Abschreibungszeitraum für Büromöbel – abgeschrieben werden.

Die jährliche Abschreibung berechnet sich wie folgt: Der Wert von 999 EUR wird auf 13 Jahre umgelegt, das heißt die Abschreibung beträgt im Falle der linearen Abschreibung 76,85 EUR. Der Drucker wird sofort mit 169 EUR komplett abgeschrieben. Die gesamte jährliche Abschreibung beträgt 245,85 EUR.

Degressive Abschreibung

Der Koalitionsausschuss hat sich im Juni 2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit vielen steuerlichen Maßnahmen verständigt. Zur Umsetzung wurde das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen verabschiedet. Dieses hat indirekt Einfluss auf Geringwertige Wirtschaftsgüter. Es kommt nämlich zur Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für Ab...

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