Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Einlagewert dürfen für das einzelne Wirtschaftsgut 800 EUR (für Wirtschaftsgüter, die vor dem 1.1.2018 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt wurden: 410 EUR) nicht übersteigen. Beträgt der maßgebliche Wert genau 800 EUR, kann die Sofortabschreibung noch vorgenommen werden.

 
Hinweis

Geplante Erhöhung der Betragsgrenze für GWG nicht umgesetzt

Mit dem Wachstumschancengesetz sollte die betragsmäßige Grenze des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG ab 2024 auf 1.000 EUR angehoben werden. Diese Erhöhung hat sich im Vermittlungsverfahren zu diesem Gesetz nicht durchgesetzt, so dass im Ergebnis die GWG-Grenze von 800 EUR bestehen bleibt.

Zu den Anschaffungskosten eines Anlagegegenstands gehören sämtliche Aufwendungen, die notwendig sind, um den Anlagegegenstand in einen für den Betrieb betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Streng genommen gehören auch die Porto- und Verpackungskosten zu den Anschaffungskosten. Auch Zahlungen für Montageleistungen wie das Aufstellen und Justieren von Geräten oder Maschinen müssen den Anschaffungskosten zugeschlagen werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind zu kürzen um[1]

  • nach §§ 6b, 6c EStG übertragene stille Reserven,
  • Herabsetzungsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 3 EStG,
  • Zuschüsse aus öffentlichen oder privaten Mitteln,[2] soweit sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemindert haben,
  • nach R 6.6 EStR übertragene stille Reserven.

Nach Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten um die vorgenannten Positionen, können die betragsmäßigen Voraussetzungen für die Annahme von GWG's vorliegen.[3]

Für die Beurteilung, ob die betragsmäßige Grenze von 800 EUR überschritten ist oder nicht, ist immer von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich eines darin enthaltenen Vorsteuerbetrags auszugehen (Nettowarenwert). Dies gilt selbst dann, wenn die Vorsteuerbeträge nicht abziehbar sind und nach § 9b EStG zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen.[4]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge