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Seit Mitte des 19. Jahrhunderts werden Genussrechte verwendet.[1] Eine erste verstärkte Nachfrage erfuhren sie aber erst in den 1920er- und 1930er-Jahren. Im Zuge der Einführung von stimmrechtslosen Vorzugsaktien durch das AktG im Jahr 1937 traten sie sodann als Finanzierungsinstrument wieder in den Hintergrund.[2] Dies änderte sich mit dem Beginn der 1980er-Jahre. Seit diesem Zeitpunkt erleben Genussrechte eine flächendeckende Renaissance als mezzanines Finanzinstrument.[3] Hauptgründe für ihre "Wiederentdeckung" sind die geringe Eigenkapitalausstattung vieler inländischer Unternehmen, die sich zunehmend verschärfenden Kreditvergabevoraussetzungen der Kreditinstitute, die u. U. realisierbare steuerliche Abziehbarkeit der mit den Genussrechten verbundenen Finanzierungskosten sowie die mögliche Klassifizierung von Genussrechten als wirtschaftliches und ggf. auch als bilanzielles Eigenkapital zur Verbesserung der Eigenkapitalquote. Gegenstand des nachfolgenden Beitrags sind die rechtlichen Grundlagen von Genussrechten sowie die handels- und steuerbilanzielle Behandlung von Genussrechten.
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