Fixkosten als Objekt des Gemeinkostencontrollings

Fixe Kosten sind die Kosten, die sich innerhalb einer Periode nicht verändern, wenn sich eine Kosteneinfluss- bzw. Bezugsgröße verändert. Die Einstufung als Fix- oder variable Kosten richtet sich oft nach der Kosteneinflussgröße "Beschäftigung" (in der Regel durch die Produktions- und Absatzmenge gemessen). Es können aber auch andere Kosteneinflussgrößen, wie beispielsweise eine bestimmte Entscheidung (z. B. über die Annahme eines Auftrags), herangezogen werden. Wird von der Beschäftigung ausgegangen und zugleich bei der Unterscheidung zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten auf eine Produkteinheit Bezug genommen, dann sind Fixkosten zugleich Gemeinkosten.

Aus den oftmals hohen Anteilen fixer Kosten an den Gesamt- und Gemeinkosten sowie aus ihrer Relevanz für die Kostenflexibilität und das Ergebnis bei Beschäftigungsschwankungen resultiert die Bedeutung des Fixkostencontrollings. Dieses hat bezogen auf die Fixkosten diejenigen Aufgaben wahrzunehmen, die in Abschnitt 2 für das Gemeinkostencontrolling skizziert worden sind.

Instrumente des Fixkosten­controllings

Dabei kann es neben universell einsetzbaren Methoden der Kosten- und Investitionsrechnung und anderen Ansätzen des Gemeinkostencontrollings verschiedene spezifische Instrumente nutzen:

  • eine Mehrstufige Fixkostendeckungsrechnung als Form der Teilkostenrechnung, bei der die Fixkosten aufgespalten und den in einer Hierarchie angeordneten Bezugsobjekten (wie Produkten, Produktgruppen, Bereichen, Gesamtunternehmen) zugerechnet werden, auf die ihre Entstehung zurückgeht,
  • eine Fixkostenmanagementorientierte Plankostenrechnung, die neben der Mehrstufigen Fixkostendeckungsrechnung auch eine zeit- und betriebsbereitschaftsgradabhängige Fixkostenplanung in den Kostenstellen vorsieht,[1]
  • die im nächsten Abschnitt anzusprechende Prozesskostenrechnung, die eine gezielte Analyse der Entstehung von Fixkosten sowie der Nutzung der sie auslösenden Potenziale ermöglicht,
  • Eigentumspotenzial- bzw. Vertragsdatenbanken, die Informationen über die Abbaubarkeit der aus Vermögensgegenständen des Unternehmens bzw. Verträgen mit Externen resultierenden Fixkosten erfassen (so enthalten Vertragsdatenbanken u. a. Informationen über den jeweiligen Vertragspartner, die Kündigungsfrist, den monatlichen Fixkostenbetrag sowie etwaige Folgekosten),
  • das Fixkosten-Markt-Portfolio, in dem Geschäftseinheiten hinsichtlich der Dimensionen "Marktstabilität" (mit den Ausprägungen hoch oder niedrig) und "Fixkostenflexibilität" (hoch oder niedrig) beurteilt und in die Felder "extremes Risiko" (bei jeweils niedriger Ausprägung), "Kosten-Risiko" (bei hoher Marktstabilität und niedriger Fixkostenflexibilität), "Markt-Risiko" (bei niedriger Marktstabilität und hoher Fixkostenflexibilität) oder "geringes Risiko" (bei jeweils hoher Ausprägung) eingeordnet werden. Für die in den verschiedenen Feldern positionierten Geschäftseinheiten bieten sich unterschiedliche Normstrategien an, z. B. die Eliminierung bei extremem Risiko und die Verbesserung der Kostenflexibilität bei Kostenrisiko.[2]

Ergebnisse des Fixkosten­controllings

Generell werden mit den Instrumenten des Fixkostencontrollings vor allem Informationen zur zielgerichteten Beeinflussung der Fixkosten bereitgestellt: So kann mit dem Fixkosten-Markt-Portfolio oder einer Mehrstufigen Fixkostendeckungsrechnung ein entsprechender Anpassungsbedarf identifiziert und mittels Eigentumspotenzial- oder Vertragsdatenbanken nach Möglichkeiten zur Verringerung der Fixkosten gesucht werden. Zu den typischerweise hierfür geeigneten Maßnahmen zählen das Outsourcing, die Verringerung von Vertragslaufzeiten, die Flexibilisierung des Personaleinsatzes, Miete statt Kauf etc. Zudem erfolgt eine indirekte Beeinflussung der Fixkosten (und damit auch der Gemeinkosten), indem die Fixkosten in adäquater Weise in die Vorbereitung produktbezogener Entscheidungen einbezogen werden.

[1] Vgl. Reichmann/Fröhling, 1991.
[2] Vgl. Oecking, 1994, S. 95 ff. und S. 177 ff.

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