Gemeinkosten­begriff

Gemeinkosten werden hier verstanden als Kosten, die nicht nach dem Verursachungs- oder Identitätsprinzip den Kostenträgern (Produkten, Dienstleistungen) eines Unternehmens zugeordnet werden können. Wie bereits angedeutet, handelt es sich beim Controlling dieser Gemeinkosten um eine vielschichtige Aufgabe. Abb. 1 veranschaulicht die unterschiedlichen Facetten des Gemeinkostencontrollings in Form eines Oktogons.

Abb. 1: Oktogon des Gemeinkostencontrollings[1]

Zielsetzungen

Im Vordergrund des Gemeinkostencontrollings werden häufig die Höhe, die Struktur und der Verlauf der Gemeinkosten stehen, über die es zu informieren und die es gezielt zu beeinflussen gilt. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass durch entsprechende Entscheidungen auch die Erlöse des Unternehmens verändert oder Investitionen erforderlich werden können. In solchen Fällen sind derartige Effekte ebenfalls vom Gemeinkostencontrolling bzw. in einem übergeordneten Controllingsystem zu berücksichtigen und dazu ggf. übergeordnete Zielgrößen wie Gewinn oder Kapitalwert zu verfolgen.

[1] Eigene Darstellung auf der Grundlage von Götze, 2010, S. 274.

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