Auch beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer sind seit dem 1.1.2020 in das ELStAM-Verfahren einbezogen. Nur noch in Ausnahmefällen wird ihnen eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vom Finanzamt ausgestellt. Bei fehlender Identifikationsnummer oder wenn die abgerufenen ELStAM nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen, können auch unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer eine solche Bescheinigung beantragen und erhalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge