Im Steuerrecht wird ausschließlich der Begriff "Arbeitslohn" für sämtliche Einnahmen der Arbeitnehmer verwendet, während im Sozialversicherungsrecht von "Arbeitsentgelt" die Rede ist. Beide Begriffe stehen für die Bruttobezüge der Arbeitnehmer, wobei die Steuer- und Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit jeweils getrennt zu prüfen sind. Man unterscheidet verschiedene Arten der Bruttobezüge:

Gehalt/Lohn

Formal unterscheidet man zwischen "Gehalt" für Angestellte und "Lohn" für gewerbliche Arbeitnehmer. Arbeitsrechtlich, steuerrechtlich und SV-rechtlich sind Arbeiter und Angestellte gleichgestellt.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung wird monatlich entsprechend dem gültigen Tarifvertrag für Auszubildende gezahlt.

Zulagen/Zuschläge/Zuschüsse

Zulagen sind Leistungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Grundlohn oder -gehalt gezahlt werden. Gebräuchlich sind:

  • Erschwerniszulagen (zum Ausgleich für besondere Belastungen, z. B. Hitzezulagen, Schmutzzulagen)
  • Funktionszulagen (wegen Übernahme zusätzlicher Verantwortung)
  • Leistungszulagen (nach Bewertung der Arbeitsleistung)
  • Persönliche Zulagen (z. B. für Betriebszugehörigkeit)
  • Sozialzulagen (z. B. Kinder- und Ortszulagen)

Zuschläge sind ebenfalls zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers. Mit ihnen werden besondere Leistungen oder Belastungen des Arbeitnehmers abgegolten. Gebräuchlich sind Überstundenzuschläge, Zuschläge für Nachtarbeit oder Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit.

Zuschüsse werden z. B. zu vermögenswirksamen Leistungen oder zur betrieblichen Altersvorsorge gezahlt.

Sachbezüge

Unter Sachbezügen versteht man Einnahmen eines Arbeitnehmers, die nicht in Geld bestehen, z. B.:

  • Private Nutzung von betrieblichen Pkws
  • Freie oder verbilligte Kost und Unterkunft
  • Mitarbeiterrabatte oder Deputate
  • Essensmarken oder Kantinenmahlzeiten

Entgeltfortzahlung bei Krankheit/Urlaub

Bei Krankheit erhalten Arbeitnehmer für dieselbe Krankheit für 42 Kalendertage (6 Wochen) 100 % ihrer laufenden Bezüge weitergezahlt. Während des Urlaubs wird der Durchschnittslohn der letzten 3 Monate bzw. 13 Wochen als Urlaubsentgelt gezahlt.

Sonstige Bezüge

Sonstige Bezüge sind alle Lohnzahlungen, die keinen laufenden Arbeitslohn darstellen. Neben einmaligen Zuwendungen fallen hierunter sämtliche Arbeitslohnzahlungen, die nicht regelmäßig anfallen. Dazu gehören:

  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Jubiläumsgeld
  • Zuwendungen bei Geburt oder Hochzeit

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