Für die Einstellung des Geschäftsführers und damit für sein Gehalt bzw. für Gehaltserhöhungen ist die Gesellschafterversammlung zuständig. Für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ist eine Gehaltserhöhung (relativ) leicht umzusetzen, denn er kann einen solchen Beschluss der Gesellschafter mit einfacher Beschluss-Mehrheit jederzeit herbeiführen. Allerdings gilt es auch für ihn zu beachten, dass er zwar nicht die Gesellschafter, aber das Finanzamt davon überzeugen muss, dass sein neues Gehalt immer noch "angemessen" ist, also einem Fremdvergleich standhält. Dazu können aussagekräftige statistische Vergleichszahlen aus allgemein anerkannten Geschäftsführer-Gehalts-Studien dienen.

 
Praxis-Tipp

Darauf sollten Sie bei einer Gehaltserhöhung achten

Damit die Finanzbehörden eine Gehaltserhöhung (Gleiches gilt für Gehaltskürzung) für den Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich anerkennen, müssen 2 Voraussetzungen vorliegen:

  • Gesellschafterbeschluss zur Änderung des Anstellungsvertrags
  • klare und eindeutige Festlegung der neuen Gehaltsvereinbarung(en)

Soll das Gehalt für das neue Geschäftsjahr geändert werden, muss der Beschluss spätestens im Januar des betreffenden Geschäftsjahres getroffen werden, denn ansonsten greift hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung das beschriebene Rückwirkungsverbot. Nur so ist sichergestellt, dass das Finanzamt die neue Gehaltsregelung bereits für das ganze Jahr anerkennt.

Außerdem sollten Sie außergewöhnliche Gehaltssprünge vermeiden, denn die Finanzverwaltung geht allzu gerne davon aus, dass eine solche Vereinbarung mit einem Dritten nicht getroffen worden wäre. Hier empfiehlt sich dann eher eine mehrfache moderate Steigerung. Wir empfehlen, Wertsicherungs- bzw. Anpassungsklausel bereits unmittelbar im Geschäftsführer-Anstellungsvertrag zu vereinbaren.

Bei einem Minderheits- oder Fremd-Geschäftsführer ist die Sachlage anders. Er muss die Gesellschafter von einer notwendigen Gehaltserhöhung überzeugen. Je nach persönlicher Situation beim Einstellungsgespräch ist man ggf. geneigt, vorsichtig zu verhandeln, d. h. gehaltsmäßig nicht unbedingt das Limit auszuloten, und hofft, nach erfolgreichem Meistern wichtiger Ziele entsprechende Gehaltssteigerungen realisieren zu können. Aber das geht nicht von alleine, dazu gehören gute Argumente und auch Verhandlungsgeschick.

Tipps für Ihre Gehaltsverhandlung:

  • Bereiten Sie Gehaltsverhandlungen langfristig vor. Dokumentieren Sie über den Zeitraum von 1 Jahr wesentliche Erfolge, die Sie erzielt haben. Dazu gehören Punkte wie z. B. Identifizierung deutlicher Kosteneinsparungspotenziale, Werbung neuer Kunden, Erschließung neuer Märkte, erfolgreiche Einführung neuer Produkte u. Ä.
  • Sprechen Sie das Thema einer Gehaltsanpassung nicht "zwischen Tür und Angel" an. Der Zeitpunkt muss günstig sein. Hier bietet sich z. B. ein gerade erreichter Erfolg als Anlass an.
  • Die Unternehmenslage muss für eine Gehaltserhöhung günstig sein. Hat Ihre GmbH gerade einen Hauptkunden verloren, bestehen wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Kurzarbeit, sollten Sie unbedingt warten, bis sich die Zeiten gebessert haben. Gegebenenfalls können Sie den Wandel dann auch auf Ihre Leistungen zurückführen.
  • Sie müssen sich auf den Fall vorbereiten, dass Ihrem Wunsch nicht oder nicht in gewünschter Höhe entsprochen wird. Bleiben Sie sachlich und sprechen Sie keine leeren Drohungen aus, denn damit setzen Sie eher sich selbst als die Gesellschafter unter Druck. Seien Sie vorbereitet, Alternativen anzubieten. Haben Sie z. B. keinen Dienstwagen zur Privatnutzung, so wäre das sicherlich auch ein guter Kompromiss.
  • Nutzen Sie auch als Geschäftsführer die steuerfreien Zuwendungsmöglichkeiten aus und fragen Sie danach. Beispiel:

    • Sachbezug bis 50 EUR, etwa durch einen Benzingutschein über 25 Liter Super,
    • 600 EUR im Jahr für Gesundheitsförderung,
    • Fortbildungen im betrieblichen Interesse,
    • Finanzierung der Unterbringung und Beaufsichtigung von nicht schulpflichtigem Nachwuchs in Kindergärten und -tagesstätten sowie durch Tagesmütter.
  • Bleiben die Gespräche ohne Erfolg, so einigen Sie sich nach Möglichkeit auf ein Zeitfenster, sodass Sie das Thema nach einem bestimmten Ereignis (z. B. nach dem Jahresabschluss) oder nach einem bestimmten Zeitraum (z. B. in 1 Jahr) noch einmal ansprechen können. Dann sind Ihre Verhandlungspartner unter Umständen offener, weil auch sie sich in gewisser Weise durch den abgesprochenen Termin verpflichtet haben.
 
Praxis-Tipp

Vermeiden Sie "Allgemeinplätze"

Gehaltsgespräche eines Geschäftsführers müssen der Position entsprechend immer auf Leistungen und Erfolgen beruhen, weil Sie als Geschäftsführer dadurch Nutzen für die GmbH erzielen. Eine Argumentation, die z. B. nur darauf baut, dass Sie inzwischen schon mehrere Jahre im Unternehmen sind und sich bislang gehaltlich nichts getan hat, ist schwach und kann nicht überzeugen. Auch Argumente, die auf die allgemeine Teuerung der Lebenshaltungskosten und dergleichen abzielen, haben in dieser Position wenig Erfolgsaussi...

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