Rz. 419

Bei investment properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) handelt es sich um Immobilien, die von ihren Eigentümern oder vom Leasingnehmer im Rahmen eines Finanzierungs-Leasing-Verhältnisses gehalten werden, um Miet- oder Pachterträge und/oder eine Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals zu erzielen (IAS 40.4).

 

Rz. 420

Die Immobilien dienen folglich allein der Finanzanlage und tragen weder unmittelbar noch mittelbar dazu bei, dass das betrachtete Unternehmen seine Produktions-, Leasing- oder Absatzziele erreicht. Sie werden nicht in den betrieblichen Leistungserstellungsprozess eingebunden und sind für den Aufbau und den Erhalt der dauerhaften Erfolgspotenziale des Unternehmens unbedeutend. Diese Gebäude und Gebäudeteile sind als "betriebsneutral" einzuordnen (IAS 40.5).[1]

 

Rz. 421

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien im Sinne von IAS 40 gelten neben Grundstücken (Grund und Boden) auch Gebäude bzw. Gebäudeteile, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder zum Zweck langfristiger Wertsteigerung, jedoch nicht zur Eigennutzung bzw. zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gehalten werden (IAS 40.7).

[1] Vgl. Zülch, in Baetge, Die Bilanzierung von Investment Properties nach IAS 40, 2003, S. 16 m. w. N.; Vater, BuW 2002, S. 535; Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 20. Aufl. 2022, § 16 Rz. 1 ff.; Kümpel, bilanz & buchhaltung 2004, S. 17.

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