Rz. 397

Nach IFRS stützt sich die Grundkonzeption der Zugangsbewertung beim Tausch von Gebäuden und Gebäudeteilen auf das fair-value-Konzept mit der Folge einer Gewinn- bzw. Verlustrealisierung bei Abweichen der Bemessungsgrundlage für den hingegebenen Vermögenswert von dessen Buchwert (IAS 16.24).

 

Rz. 398

Dazu ist eine zweigliedrige Tatbestandsanalyse notwendig, nämlich den wirtschaftlichen Gehalt (commercial substance) und die Verlässlichkeit der fair-value-Ermittlung. Beide Tatbestände müssen vorliegen, wenn der Tauschvorgang zum fair value und damit ergebnisrealisierend verbucht werden soll. Liegen beide Kriterien nicht vor, ist die Zugangsbewertung für das erworbene Gebäude bzw. für den erworbenen Gebäudeteil mit dem Buchwert des aufgegebenen Gebäudes vorzunehmen. Eine Gewinn- oder Verlustrealisierung kommt dann nicht in Betracht.[1]

[1] Weitere Einzelheiten vgl. Lüdenbach/Hoffmannn/Freiberg, Haufe IFRS Kommentar, 20. Aufl. 2022, § 14 Rz. 17 ff.

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