Rz. 388

Zur Behandlung der Einbringung einzelner zum Privatvermögen gehörender Gebäude und Gebäudeteile in das betriebliche Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft, insbesondere bei Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten, bei unentgeltlicher Übertragung (verdeckte Einlage), bei fehlenden Interessengegensätzen auf Gesellschafterebene sowie Darstellung der buchtechnischen Behandlung dieser Vorgänge vgl. BMF, Schreiben vom 26.11.2004.[1] und 29.3.2000[2] Siehe auch "Überführung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern", Rz. 166–180.

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