Rz. 198

Ein Wirtschaftsgut, das einem Gesellschafter einer Personengesellschaft gehört und das dieser selbst ausschließlich und auf Dauer für seinen privaten Bedarf nutzt, ist in gleicher Weise wie ein entsprechendes Wirtschaftsgut eines Einzelunternehmens notwendiges Privatvermögen und kann nicht gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen sein. Das gilt grundsätzlich auch für Grundstücke, die ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einem anderen Gesellschafter für dessen Wohnzwecke überlässt.[1]

 

Rz. 199

Erwirbt ein Kommanditist einer noch nicht werbend tätigen KG ein Grundstück in der Absicht, es später an die KG zu veräußern, so ist das Grundstück kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen I. Eine Überlassung "zur Planung" oder "zur späteren Verwendung" ist keine Überlassung i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

In diesem Urteilsfall kam auch kein Sonderbetriebsvermögen II in Betracht, weil das Grundstück des Mitunternehmers nicht dazu bestimmt war, seiner Beteiligung an der KG zu dienen.[2] Siehe auch unter Rz. 215.

 

Rz. 200

Ein Grundstück, das ein Gesellschafter einer Personengesellschaft einem anderen Gesellschafter für dessen Wohnzwecke unentgeltlich überlässt, stellt kein Sonderbetriebsvermögen, sondern notwendiges Privatvermögen des vermietenden Gesellschafters dar.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge