Eine Wohnflächenvergrößerung bei einem bestehenden Gebäude liegt bei Schaffung von neuem, zusätzlichenmWohnraum durch Aufstocken des Gebäudes, durch einen Anbau an das Gebäude oder durch Einfügen bisher nicht vorhandener Bestandteile in das Gebäude vor.[1] Auch wenn die Baumaßnahmen nur zu einer geringfügigen Vergrößerung der Wohnfläche führen, handelt es sich um eine Erweiterung.[2] So sind Aufwendungen für eine teilweise Überdachung eines innenliegenden Balkons im Dachgeschoss als nachträgliche Herstellungskosten des Gebäudes zu beurteilen, wenn nach der Baumaßnahme zusätzlicher, umbauter Raum, wenn auch nur im geringen Ausmaß (hier: ca. 7 qm Grundfläche), entsteht.[3]

Eine Erweiterung und damit Herstellungskosten liegen auch bei einer Substanzvermehrung vor. Ein Gebäude wird in seiner Substanz vermehrt, ohne dass zugleich seine nutzbare Fläche vergrößert wird, z. B. bei Errichtung einer Außentreppe, bei Einbau einer Alarmanlage, einer Sonnenmarkise oder einer Treppe zum Spitzboden.[4]

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