Besteht eine Verpflichtung zur kostenlosen Nachbesserung, sind die voraussichtlich anfallenden Selbstkosten zu ermitteln. Hierzu zählen z. B.:

  • Materialeinzel- und Materialgemeinkosten
  • Lohn- und Gehaltskosten
  • Transportkosten
  • Gutachterkosten
  • Reisekosten
  • Fremdkosten (z. B. für Fremdteile oder Fremdarbeiten)

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