Besteht eine Verpflichtung zur kostenlosen Nachbesserung, sind die voraussichtlich anfallenden Selbstkosten zu ermitteln. Hierzu zählen z. B.:
- Materialeinzel- und Materialgemeinkosten
- Lohn- und Gehaltskosten
- Transportkosten
- Gutachterkosten
- Reisekosten
- Fremdkosten (z. B. für Fremdteile oder Fremdarbeiten)
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