Unterhält ein Unternehmen mehrere Standorte, müssen die Transportkosten die in der Verbindung der Betriebe anfallen, gerecht zugeordnet werden. Damit im innerbetrieblichen Vergleich der Kostenstellen keine Fehleinschätzungen entstehen, müssen die Transportkosten den Standorten zugeordnet werden. Dies betrifft zum einen die Kosten für die direkte Verbindung der Betriebe zueinander, falls diese anfallen. Zum anderen müssen zentral anfallende Fuhrparkkosten auf mehrere Standorte aufgeteilt werden, wenn es um die Transporte von und zu Dritten geht. Nur mit den dadurch erreichbaren Informationen ist es möglich, Entscheidungen für die Entwicklung von Standorten optimal zu treffen.

 
Fragen einer Standortentscheidung:
Welcher Standort soll geschlossen werden?
An welchem Standort soll die Herstellung eines Produkts konzentriert werden?
An welchem Standort sollen neue Produkte fabriziert werden?
Welcher Standort eignet sich für ein zentrales Lager?
An welchem Standort soll der Fuhrpark stationiert werden?
An welchen Standorten sollen die Bestandteile eines Produkts hergestellt, wo soll die Endmontage durchgeführt werden?

Verursachung bestimmt Zuordnung

Die Kriterien für die Zuordnung der entstehenden Kosten zu den Standorten können nur unzureichend global beschrieben werden. Hier kommt es besonders auf die Einschätzung der Verursachung an. Beim Transport der Endprodukte zum Kunden ist das Problem nicht vorhanden, doch wem werden die Kosten des Transports von Produktteilen zwischen zwei Standorten belastet? Dem Empfängerstandort oder dem Absender? Der Controller im Fuhrparkcontrolling muss versuchen, zusammen mit den betroffenen verantwortlichen Mitarbeitern gerechte Verteilungsschlüssel zu finden.

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