Auch im Vertriebsbereich ist der Einsatz von Fremdleistungen durch externe Unternehmen denkbar. Eine Beauftragung von Dienstleistern ist von einer Prüfung von Marktpotenzialen bis zum Verpacken und Versenden von Erzeugnissen und Waren möglich. Im Gegensatz zu Fremdleistungen im Produktionsbereich handelt es sich dann jedoch nicht um Leistungen, die in engem und direktem Zusammenhang mit der eigenen Leistungserstellung stehen. Folglich ist ein Ausweis unter den Wareneingangs-Konten ausgeschlossen. Vielmehr sind die Kosten unter "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.

Folgende Fremdleistungen können beispielsweise im Bereich Vertrieb in der Praxis vorkommen:

  • Erstellung von Markt(potenzial)studien.
  • Ausarbeitung von Marketingkonzepten.
  • Dienstleistungen in Zusammenhang mit Betriebsanleitungen (z. B. Übersetzungen, Layoutgestaltung).
  • Lagerhaltung und Versand von Waren und Erzeugnissen.
 
Praxis-Beispiel

Marktpotenzialanalyse

Die WillnachAsien GmbH & Co. KG fertigt Kleingeräte und lässt durch einen externen Dienstleister prüfen, ob ein Vertrieb in den neuen Markt China rentabel ist. Die beauftragte Marketingagentur berechnet für ihre Dienstleistung 5.950 EUR brutto. Die Erstellung der Analyse steht nicht im Zusammenhang mit der eigenen Leistungserstellung und ist daher nicht als Aufwand für bezogene Leistungen im Bereich Materialaufwand auszuweisen.

Der Vorgang ist folgendermaßen zu verbuchen:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4780/6780 Fremdarbeiten (Vertrieb) 5.000 1610/3310 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.950
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 950      

Standard-Finanzbuchhaltungssysteme untergliedern in der Regel den GuV-Posten "sonstige betriebliche Aufwendungen" detaillierter. Das Konto "Fremdarbeiten (Vertrieb)" wird dann in der Unterposition "Kosten der Warenabgabe" ausgewiesen.

 
Hinweis

Folgen eines falschen Ausweises

Würden Fremdleistungen im Vertriebsbereich fälschlicherweise auf den Konten des Warenbereichs (SKR 03: Konto 3100 ff.; SKR 04: Konto 5900 ff.) verbucht, wäre es grundsätzlich kein grober buchhalterischer Fehler, da in beiden Fällen eine Aufwandsbuchung vorliegt. Allerdings verwässert die unzutreffende Buchung im Warenbereich verschiedene Kennzahlen wie beispielsweise die Materialaufwandsquote (Materialaufwand/Gesamtleistung).

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