Rechtsanwalt Huber beauftragt ein Übersetzungsbüro in Frankreich mit der Übersetzung eines Schriftstückes. Das Übersetzungsbüro berechnet ihm dafür einen Nettobetrag von 500 EUR. Diesen Betrag bucht Rechtsanwalt Huber wie folgt:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3100/5900 Fremdleistungen 500 1200/1800 Bank 500
1577/1408 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % 95 1787/3837 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % 95

Alternativbuchung mit automatischem Ausweis von Umsatzsteuer und Vorsteuer:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
3123/5923 Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer 500 1200/1800 Bank 500

Da Rechtsanwalt Huber das Übersetzungsbüro beauftragt hat, findet insoweit auch nur ein Leistungsaustausch zwischen ihm und dem Übersetzungsbüro statt. Neben seinem eigenen Honorar und weiteren Auslagen (Kopierkosten) berechnet Rechtsanwalt Huber die Fremdleistungen mit Umsatzsteuer wie folgt an seinen Mandanten weiter.

 
Prüfung der Verträge mit Geschäftspartnern 2.800,00 EUR
Kopierkosten 120,00 EUR
Übersetzungen (Weiterberechnung) 500,00 EUR
Rechnungsbetrag netto 3.420,00 EUR
Zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 649,80 EUR
Rechnungsbetrag 4.069,80 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 4.069,80 EUR 8400/4400 Erlöse 19 % USt 3.420,00 EUR
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 649,80

Diese Dienstleistung stellt der Anwalt anschließend seinem Mandanten in Rechnung und berechnet auf die Summe der genannten Positionen die Umsatzsteuer.

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