Rechtsanwalt Huber beauftragt ein Übersetzungsbüro in Frankreich mit der Übersetzung eines Schriftstückes. Das Übersetzungsbüro berechnet ihm dafür einen Nettobetrag von 500 EUR. Diesen Betrag bucht Rechtsanwalt Huber wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
3100/5900 | Fremdleistungen | 500 | 1200/1800 | Bank | 500 |
1577/1408 | Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % | 95 | 1787/3837 | Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % | 95 |
Alternativbuchung mit automatischem Ausweis von Umsatzsteuer und Vorsteuer:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
3123/5923 | Sonstige Leistungen eines im anderen EU-Land ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer | 500 | 1200/1800 | Bank | 500 |
Da Rechtsanwalt Huber das Übersetzungsbüro beauftragt hat, findet insoweit auch nur ein Leistungsaustausch zwischen ihm und dem Übersetzungsbüro statt. Neben seinem eigenen Honorar und weiteren Auslagen (Kopierkosten) berechnet Rechtsanwalt Huber die Fremdleistungen mit Umsatzsteuer wie folgt an seinen Mandanten weiter.
Prüfung der Verträge mit Geschäftspartnern | 2.800,00 EUR |
Kopierkosten | 120,00 EUR |
Übersetzungen (Weiterberechnung) | 500,00 EUR |
Rechnungsbetrag netto | 3.420,00 EUR |
Zuzüglich 19 % Umsatzsteuer | 649,80 EUR |
Rechnungsbetrag | 4.069,80 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1200/1800 | Bank | 4.069,80 EUR | 8400/4400 | Erlöse 19 % USt | 3.420,00 EUR |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 649,80 |
Diese Dienstleistung stellt der Anwalt anschließend seinem Mandanten in Rechnung und berechnet auf die Summe der genannten Positionen die Umsatzsteuer.
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