Standardgemäß fallen zu Beginn einer öffentlichen Platzierung Einmalkosten an, so etwa die Provision an die Konsortialbanken (Konsortialprovision) als Vermittlungsgebühr für die Übernahme der Anleihe als Ganzes und somit des Risikos der Unterbringung am Markt für den Emittenten.

Die Pflicht zur Erstellung eines Emissionsprospekts, eines externen Rating durch eine Agentur sowie die Notwendigkeit der Prüfung durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und der Börsenzulassung verursachen zusätzlichen Aufwand. So müssen u. a. Kosten für

  • dieErstellung des Emissions- bzw. Verkaufsprospekt (gemäß "Prospektrichtline", Richtlinie 2003/71/EG),
  • die externe Bonitätseinschätzung (des Emittenten und/oder der Anleiheemission falls noch nicht vorhanden),
  • die Veröffentlichung, Legal Due Diligence und Legal Opinion bzw. Disclosure Opinion,
  • die Börsenzulassung und -einführung

aufgebracht werden. Insgesamt belaufen sich die einmaligen Nebenkosten bei öffentlichen Anleihetransaktionen i. d. R. auf ca. 2 bis 5 % des Emissionsvolumens.

Hinzu kommen wiederkehrende Kosten, welche neben den ebenfalls beim Kredit zu erbringenden Zins- bzw. Kuponzahlungen an Investoren hauptsächlich Kosten im Zusammenhang mit den regelmäßigen Veröffentlichungspflichten und der Ratingüberwachung sind. Je höher die Emissionskosten, desto höher muss das Mindestemissionsvolumen sein. Bei Privatplatzierungen (ohne Prospekt, Börseneinführung und Rating) fallen die Kosten im Vergleich deutlich geringer aus.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge