Grundsätzlich gibt es keine rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Rechtsform des emittierenden Unternehmens. Dennoch hängt die faktische Emissionsfähigkeit erfahrungsgemäß von der Erfüllung einiger ganz wesentlicher Anforderungen ab.

Das Emissionsvorhaben einerbörsennotierten Anleiheerfordert von einem Unternehmen einen nicht zu unterschätzenden Aufwand bezüglich verpflichtender Vor- und Nachbereitungen im Zusammenhang mit den aus dem Börsen-Listing resultierenden zwingenden Dokumentations- und Transparenzvorschriften. Dem berechtigten Informationsinteresse der (zumeist anonymen) Investoren muss durch die Erfüllung von gesetzlichen Publizitätspflichten Rechnung getragen werden.

Die verpflichtende Anwendung derRechnungslegung nach IFRS für kapitalmarktorientierte Konzernmutterunternehmen (§ 315a HGB i. V. m. IFRS 9) und die Pflicht zur Veröffentlichung von Finanzberichten und Ad-hoc-Mitteilungen (§ 15 WpHG) stellen mittelständische Unternehmen regelmäßig vor erhebliche Herausforderungen. Diese sind jedoch für eine von Offenheit geprägte Unternehmenskultur unabdingbar, um auf Basis der Reputation des Unternehmens eine erfolgreiche Anleiheemission anstreben zu können.

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