Neben Factoring stellt auch Leasing eine für Unternehmen durchaus interessante Möglichkeit zur Liquiditätsverbesserung dar. Unter dem Begriff "Leasing" wird die mittel- bis langfristige Gebrauchsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern gegen ein marktgerechtes Entgelt in Form einer monatlichen Leasing-Rate verstanden. Nach Ablauf des Leasing-Vertrags geht das zum Gebrauch überlassene Wirtschaftsgut entweder vollständig an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer bzw. einem Dritten käuflich erworben werden. Leasing-Verträge zeichnen sich durch besonders vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten sowie durch ein breit gefächertes Angebot ergänzender Dienst- und Serviceleistungen aus. Die Klassifizierung von Leasing-Verträgen erfolgt in der Praxis mithilfe der nachfolgenden Kriterien:

  • nach der Beweglichkeit des Leasing-Objekts:

    1. Leasing von Mobilien: Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Investitionsgüter.
    2. Leasing von Immobilien: Verträge über unbewegliche Wirtschaftsgüter, d. h. Gebäude und Grundstücke.
  • nach der Stellung des Leasing-Gebers:

    1. direktes Leasing: Verträge, die direkt mit dem Hersteller des Leasing-Objekts abgeschlossen werden.
    2. indirektes Leasing: Verträge, bei denen zwischen dem Hersteller des Leasing-Objekts und dem Leasing-Nehmer eine Leasing-Gesellschaft als Finanzierungsgesellschaft geschaltet ist.
  • nach dem Verpflichtungscharakter (Dauer und Kündbarkeit):

    1. Finanzierungsleasing (Finance Leasing): Verträge, bei denen alle mit dem Eigentum am Leasing-Objekt verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasing-Nehmer übergehen. Folglich wird auch das Investitionsrisiko vollständig auf den Leasing-Nehmer überwälzt. Weitere Kennzeichen einer solchen Vertragsgestaltung sind die feste Grundleasingzeit, innerhalb derer eine Kündigung durch den Leasing-Nehmer ausgeschlossen ist, sowie die mittel- bis langfristigen Vertragslaufzeiten. Da es im Rahmen des Finanzierungs-Leasings vielfältige Möglichkeiten der Vertragsgestaltung gibt, ist eine eindeutige Aussage über die Bilanzierung des Leasing-Objekts nicht möglich.
    2. Operating-Leasing (Operate Leasing): Bei dieser Vertragsvariante wird das Leasing-Objekt dem Leasing-Geber zugeordnet, der das entsprechende Wirtschaftsgut in seiner Bilanz aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben kann. Derartige Leasing-Verträge zeichnen sich ferner durch kurze Laufzeiten sowie durch ein jederzeitiges Kündigungsrecht innerhalb der Kündigungsfrist aus. Alternativ kann auch eine kurze Grundmietzeit vereinbart werden, innerhalb derer eine Vertragskündigung nicht gestattet ist. Da das Vertragsverhältnis üblicherweise von kurzer Dauer ist, werden die Leasing-Raten des Leasing-Nehmers zur Amortisation des Leasing-Objekts nicht ausreichen, sodass der Leasing-Geber darauf angewiesen ist, das Leasing-Objekt mehrfach zu vermieten. Neben dem Investitionsrisiko trägt der Leasing-Geber somit auch das Risiko der Vollamortisation, also das Risiko, dass das Wirtschaftsgut am Ende der Vertragslaufzeit nicht mehr vermietet werden kann.

Eine Sonderform des Leasings stellt das "Sale and Lease Back" dar. Hierbei verkauft der Leasing-Nehmer beispielsweise die in seinem Eigentum befindliche Immobilie an eine Leasing-Gesellschaft mit dem Ziel, sie anschließend wieder zurückzumieten. Durch den Verkauf der Immobilie wird das ansonsten langfristig in einer Immobilie gebundene Kapital freigesetzt, sodass es für andere betriebliche Zwecke verwendet werden kann.

 
Praxis-Tipp

Investitionen ohne Eigenkapital

Mithilfe von Leasing lassen sich Investitionen auch ohne den Einsatz von Eigenkapital tätigen. Die Wirkung eines Leasing-Vertrags entspricht damit einer klassischen Fremdfinanzierungsvariante in 100 %iger Form. Können die Leasing-Raten zudem nach dem "Pay-as-you-earn-Prinzip" aus den erwirtschafteten Erträgen des Investitionsobjekts bestritten werden, findet eine vollständige Schonung der Liquidität des Unternehmens statt. Gleichzeitig bleiben die bestehenden Kreditlinien bei der Hausbank erhalten, sodass es in der Folge zu einer erheblichen Erweiterung des unternehmerischen Handlungsspielraums kommt. Dieser Vorteil wird jedoch oftmals dadurch kompensiert, dass Leasing im Vergleich zum Bar- oder Kreditkauf die teuerste Variante ist.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Möglichkeit, die Kosten gleichmäßig über die Laufzeit des Vertrags zu verteilen. Zudem wird dem Unternehmer durch Leasing ermöglicht, die Betriebsausstattung stets auf dem neuesten Stand zu halten, denn veraltete Investitionsobjekte werden regelmäßig durch neue und moderne Wirtschaftsgüter ersetzt. Ferner wird je nach Vertragsgestaltung das Leasing-Objekt nicht in der Bilanz des Leasing-Nehmers erscheinen. Die dadurch entstehende Bilanzneutralität hat wiederum zur Folge, dass es zu einer Verbesserung wichtiger Bilanzrelationen, beispielsweise der Eigenkapitalquote, und damit zu einer verbesserten Bonitätseinstufung des Kredit suchenden Unternehmens kommt.

 

Vor- und Nachteile...

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