[1]

Art. 33

Die vom Fachausschuss ausgearbeiteten Vorschläge und Stellungnahmen werden der Kommission zugeleitet und dem Beratenden Ausschuss zur Kenntnis gebracht. Diesen Vorschlägen und Stellungnahmen ist eine Darstellung der Auffassungen der einzelnen Mitglieder des Fachausschusses beigefügt, wenn diese es beantragen.

[1] Art. 33 gestrichen durch Verordnung (EU) 2019/1149. Artikel 33 wird mit Wirkung ab dem Zeitpunkt gestrichen, zu dem die Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/1149 einsatzbereit ist. Anzuwenden bis 31.07.2021.

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