Ein Arzt erzielt freiberufliche Einkünfte durch die selbstständige Ausübung der Heilkunde. Den Katalogberuf als Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG übt nur aus, wer über die Approbation bzw. Erlaubnis verfügt.[1] Eine freiberufliche ärztliche Tätigkeit kann auch als Nebentätigkeit ausgeübt werden, die zu der Berufsausübung als nichtselbstständig tätiger Arzt hinzutritt. Das gilt auch, wenn der Arzt keine eigene eingerichtete Praxis besitzt.[2]

Die Tätigkeit eines Psychotherapeuten ist eine dem Arztberuf ähnliche Tätigkeit, falls sie nicht ohnehin der Berufstätigkeit des Arztes zuzurechnen ist.[3] Betreibt ein Arzt eine Klinik, so liegen nach Ansicht des BFH[4] unterschiedliche Tätigkeiten vor, die nach Möglichkeit zu trennen sind: Mit der ambulanten Praxis sowie den stationären Leistungen erzielt der Arzt Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, während er als Klinikbetreiber – durch entgeltliche Unterbringung und Verköstigung von Patienten – gewerblich tätig wird, jedenfalls dann, wenn die Leistungen der Klinik einerseits und die ärztlichen Leistungen andererseits gesondert abgerechnet werden .

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge