Der Zusammenschluss von Angehörigen der freien Berufe reicht von losen, gelegentlich sogar zeitlich befristeten, bis zu vornherein auf Dauer angelegten Vereinigungen. Man unterscheidet im Bereich der freiberuflichen Zusammenschlüsse zwischen Berufsausübungsgesellschaften, also mitunternehmerischen Funktionseinheiten, z. B. Sozietät und Gemeinschaftspraxis, und bloßen Kooperationsformen, z. B. Apparate- und Laborgemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften und Büro- oder Praxisgemeinschaften.[1] Alle genannten Formen haben entweder die Rechtsform einer GbR oder – sofern sie eine Berufsausübungsgesellschaft sind – die Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft.
Letztere ist eine speziell für die freien Berufe geschaffene Personengesellschaft, die unter ihrem Namen Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen, klagen und verklagt werden kann. Sie bietet den Vorteil, dass die Haftung für Berufsausübungsfehler nach § 8 Abs. 2 PartGG beim jeweils handelnden Partner konzentriert ist.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen