Kommentar

Bisher gab es keine bundeseinheitlichen Fragebögen zur umsatzsteuerrechtlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Die Finanzverwaltung hat jetzt verschiedene Fragebögen veröffentlicht, die bundeseinheitlich verwendet werden sollen. Die Fragebögen sind auszufüllen, wenn die jPöR erstmals ab 1.1.2023 Umsätze zu erklären hat oder eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt, um am innergemeinschaftlichen Waren- bzw. Dienstleistungsverkehr teilzunehmen.

Vorgestellt wurden von der Finanzverwaltung 2 Fragebögen:

  • FsE jPöR: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR).
  • FsE OE: Fragebogen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von Organisationseinheiten des Bundes und der Länder.

Dazu wurde noch eine Ausfüllhilfe[1] veröffentlicht.

Wichtig

Durch das Jahressteuergesetz 2020 ist die Möglichkeit nach § 18 Abs. 4f UStG geschaffen worden, dass sog. Organisationseinheiten des Bundes und der Länder sämtliche umsatzsteuerrechtlichen Rechte und Pflichten übernehmen können. Damit kann eine dezentrale Besteuerung von (Unter-)Einheiten bei größeren juristischen Personen des öffentlichen Rechts erfolgen. Dies soll der Vereinfachung dienen. In diesen Fällen gelten aber die Bagatellgrenzen des Umsatzsteuerrechts (z. B.: Erwerbsschwelle[2], Umsatzschwelle[3] oder Kleinunternehmerbesteuerung[4]) für die Organisationseinheiten als überschritten.

Konsequenzen für die Praxis

Die neuen Fragebögen sollen zu einer Vereinheitlichung führen. Weitergehende praktische Auswirkungen ergeben sich dadurch nicht.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, Schreiben v. 28.7.2022, III C 3 – S 7532/19/10002 :005, BStBl 2022 I S. 1262.

[1] FsE jPöR Ausfüllhilfe.

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