Wo die Probleme sind:

  • Das richtige Konto
  • Abzug
  • Weiterberechnung
  • Umsatzsteuer

1 So kontieren Sie richtig!

 
Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto"
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenrahmen Bilanz/GuV
Ausgangsfrachten 4730 6740   sonstige betriebliche Aufwendungen
Bank 1200 1800   Guthaben bei Kreditinstituten

So kontieren Sie richtig!

Frachtkosten, die bei Auslieferung von Waren an Kunden anfallen, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Ausgangsfrachten" 4730 (SKR 03) bzw. 6740 (SKR 04).

Die Buchung der vom Spediteur in der Rechnung gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer erfolgt auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer 19 %" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).

 
So buchen Sie richtig

Buchungssatz:

Ausgangsfrachten

Abziehbare Vorsteuer

an Bank

2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Frachten für Lieferung an Kunden – Ausgangsfrachten

Futtermittelhändler Hans Groß liefert an Bauer Müller Futtermittel im Wert von 5.000 EUR. An den von ihm beauftragten Spediteur zahlt er Frachtkosten i. H. v. 595 EUR. Er zahlt nach Rechnungserhalt per Banküberweisung.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
904730/906740 Ausgangsfrachten 595 1200/1800 Bank 595

Hinweis:

Die Buchung ist unter Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" erfolgt. Damit erledigt sich die separate Buchung der abziehbaren Vorsteuer.

3 Ausgangsfrachten sind Betriebsausgaben und können weiterberechnet werden

Bei Beauftragung eines Spediteurs muss dieser i. a. R. bezahlt werden. Ausgangsfrachten sind daher als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Allerdings können Ausgangsfrachten auch den Kunden weiterberechnet werden. Die vollen Frachtkosten können auf die Kunden umgelegt werden oder nur ein Teil davon. Auch ist die Vereinbarung einer Transportpauschale möglich. Werden die Ausgangsfrachten weiterberechnet, liegen in dieser Höhe Betriebseinnahmen vor. Liegen die tatsächlichen Frachtkosten unter der Transportpauschale, erzielt der Lieferant einen "Frachterlös". Es empfiehlt sich, diesen "Frachterlös" auf das Konto "Sonstige Erträge betrieblich und regelmäßig 19 %" 8640 (SKR 03) bzw. 4836 (SKR 04) zu buchen.

Umsatzsteuerlich ist die Beförderungsleistung überwiegend an Nichtunternehmer in § 3b UStG geregelt. Nach § 3b Abs. 1 UStG wird eine Beförderung dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Das bedeutet bei grenzüberschreitenden Beförderungen, dass nur der Teil der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, der auf das Inland entfällt. Sollte es sich um innergemeinschaftliche Beförderung von Gegenständen handeln, welche an einen Unternehmer ausgeführt werden, so findet § 3a Abs. 2 UStG Anwendung.

 
Praxis-Beispiel

Weiterberechnung von Frachtkosten an Kunden

Unternehmer Hans Groß berechnet im Ausgangsbeispiel die Frachtkosten in Höhe von 595 EUR an den Kunden weiter. Dieser überweist auf das betriebliche Bankkonto.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1200/1800 Bank 595 8640/4836 Sonstige Erträge betrieblich und regelmäßig 19 % USt 595

Bezahlte Frachtkosten für den Bezug gelieferter Waren - so genannte Eingangsfrachten – können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Bezugsnebenkosten" 3800 (SKR 03) bzw. 5800 (SKR 04).

Die Buchung der in der Rechnung des Spediteurs ausgewiesenen Umsatzsteuer erfolgt auf das Konto "Abziehbare Vorsteuer" 1576 (SKR 03) bzw. 1406 (SKR 04).

 
Praxis-Beispiel

Berechnete Frachtkosten eines Lieferanten – Eingangsfrachten

Unternehmer Hans Groß bezieht für sein Unternehmen Waren im Wert von 5.000 EUR. Da er mit seinem Lieferer die Übernahme der Frachtkosten vereinbart hat, muss er die Frachtkosten i. H. v. 595 EUR zahlen. Hans Groß zahlt per Banküberweisung.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
903800/905800 Bezugsnebenkosten 595 1200/1800 Bank 595

Hinweis:

Die Buchung ist unter Verwendung des Umsatzsteuerschlüssels "90" erfolgt. Damit erledigt sich die separate Buchung der abziehbaren Vorsteuer.

4 Was Sie bei Eingangsfrachten beachten müssen

Frachtkosten für den betrieblichen Wareneingang können zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie stellen Betriebsnebenkosten dar. Es ist in diesem Zusammenhang möglich, mehrere Konten anzulegen, wenn auch mehrere Wareneingangskonten geführt werden. Der Kontenabschluss erfolgt am Jahresende nicht über die GuV, sondern über das Wareneingangskonto.

Eingangsfrachten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Anders sieht es allerdings aus, wenn Eingangsfrachten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bezahlt wurden. In diesem Fall ist der Betriebsausgabenabzug nicht mehr in gleicher Weise gegeben. Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gehören die Eingangsfrachten zu den Anschaffungsnebenkosten. Das bedeutet, dass die Frachtkosten den Anschaffungskosten hinzuaddiert werden müssen.

Der Betriebsausgabenabzug wirkt sich nur im Rahmen der Abschreibung (AfA) des betreffenden Wirtschaftsguts aus. Dadurch, dass sich durch die Frachtkosten die AfA-Bemessungsgrundlage erhöht hat, kann eine erhöhte AfA in Anspruch genommen werden. Ein 100 %iger Betriebsausgabenabzug ist nicht möglich.

Allerdings kann die betr...

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