Für die Finanzierung einer Photovoltaikanlage muss ggf. auf ein Darlehen zurückgegriffen werden. Einige Banken bieten hierzu Sonderkreditprogramme zu reduzierten Zinssätzen an.

Hinzuweisen ist besonders auf die zinsgünstigen KfW-Darlehen. Diese Investitionskredite werden auch zur Erzeugung von Strom aus Photovoltaik ausgereicht; hierzu ist das Förderprogramm "Erneuerbare Energien – Standard" mit der Programmnummer 270 aufgelegt. Speziell für den Stromspeicher zu einer Photovoltaikanlage gab es bis zum 31.12.2018 das Förderprogramm "Erneuerbare Energien – Speicher" mit der Programmnummer 275.

Der Antrag auf solch ein Darlehen erfolgt über die jeweilige Hausbank, die als "Vermittler" agiert. Dort können die aktuellen Konditionen der Darlehen erfragt werden; auf der Internetseite der KfW[1] sind die Voraussetzungen für eine Förderung im Detail dargestellt. Der Zinssatz orientiert sich auch an der Bonität des Kreditnehmers, liegt aber regelmäßig unter dem Marktzinssatz.

 
Wichtig

Antrag vor Installation

Es ist unbedingt zu beachten, dass der Antrag auf ein KfW-Darlehen immer vor Beginn der Installation einer Photovoltaikanlage zu stellen ist. Eine Umschuldung oder Nachfinanzierung abgeschlossener Maßnahmen ist nicht möglich.

Die Auszahlung des Kredits erfolgt nach der Installation der Anlage. Auch hierbei geht der Weg über die Hausbank, welche das Darlehen der KfW durchleitet. Die Rückzahlung erfolgt in quartalsweisen Raten, wobei jedoch zu Beginn – je nach Darlehenslaufzeit – 1, 2 oder 3 Jahre tilgungsfrei gewählt werden können.

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