Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Fortbildungskosten 4945 6821 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bank 1200 1800 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

So kontieren Sie richtig!

Fortbildungskosten können ohne Einschränkung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Hat jemand bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen, ist jede weitere Berufsausbildung (also auch ein Erststudium) als Fortbildung einzustufen. Offen ist derzeit, ob es gegen Artikel 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn Aufwendungen für eine Erstausbildung oder für ein Erststudium nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. Unternehmer buchen ihre Fortbildungsaufwendungen auf das Konto "Fortbildungskosten" 4945/6821 (SKR 03/04).

 

Buchungssatz:

Fortbildungskosten

an Bank/Kasse

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