Die Verrechnung der F&E-Kosten auf Projekte genügt in der Regel nicht. Es ist eine Weiterverrechnung auf Edprodukte erforderlich, damit diese am Ende alle von ihnen verursachten Kosten tragen.

Eine Zuordnung der F&E-Projektkosten auf die Produkte als eigentliche Kostenträger erfolgt innerhalb der klassischen Kalkulationsverfahren entweder direkt als Sondereinzelkosten der Fertigung, soweit sich diese Kosten vollständig einem einzelnen Produkt zuordnen lassen. Oder die F&E-Projektkosten können als Sondergemeinkosten der Fertigung, z. B. über den Betriebsabrechnungsbogen, weiterverrechnet werden.

Diese Vorgehensweise der Verrechnung der Gemeinkosten ist nur dann genau genug, wenn der Anteil F&E-an den Selbstkosten zu vernachlässigen ist. In Betrieben, die einen hohen Anteil Forschungs- und Entwicklungskosten haben (ab ca. 5–10 %), sollte versucht werden, genauere Möglichkeiten der Kostenverrechnung zu finden. Sonst besteht die Gefahr, dass das Unternehmen durch die Verrechnung von zu hohen Gemeinkostenanteilen einen zu hohen Produktpreis kalkuliert und somit den Verkauf des Artikels über kurz oder lang einstellen muss. Hinzu kommt, dass langfristig das Risiko steigt, falsche Programmentscheidungen zu treffen. Auch hier sollte beispielsweise über den Einsatz einer Prozesskostenrechnung nachgedacht werden.

Abb. 1:  Schematische Darstellung der möglichen Verrechnung von F&E-Kosten

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