Die Erfassung der Forschungs- und Entwicklungskosten erfolgt im Fall von Gemeinkosten am besten auf Kostenstellen. Üblich ist die Abrechnung der F&E-Kostenstellenrechnung mit Hilfe des Betriebsabrechnungsbogens. Unternehmen mit einem großen Forschungs- und Entwicklungsbereich sollten überlegen, ob sie einen eigenen F&E-Betriebsabrechnungsbogen einsetzen. Hierdurch wird die projektbezogene Kostenträgerrechnung, die Überwachung der Wirtschaftlichkeit oder die Weiterverrechnung der F&E-Kosten im Rahmen der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung wesentlich vereinfacht und die Transparenz verbessert.

Verrechnung der Forschungs- und Entwicklungskosten auf Kostenträger

Nachdem alle Forschungs- und Entwicklungskosten erfasst und die Gemeinkosten in der Kostenstellenrechnung weiter verrechnet worden sind, erfolgt im letzten Schritt die Zurechnung der Kosten auf die Kostenträger. Dies sollte zunächst dadurch geschehen, dass die F&E-Kosten auf die verursachenden Projekte und später auf die Endprodukte verrechnet werden.

Forschungs- und Entwicklungsprojekte als Kostenträger

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden häufig in Form von Projekten abgewickelt, die sich über einen Zeitraum, von Monaten oder Jahren erstrecken. Daher sollten innerhalb des F&E-Bereichs diese Projekte als Kostenträger verwendet werden. Sie haben den Ressourceneinsatz ausgelöst und sind mit den entsprechenden Kosten zu belasten. Das grundsätzliche Kalkulationsschema zur Verrechnung der Forschungs- und Entwicklungskosten zeigt die nachstehende Übersicht.

Verrechnungs- und Kalkulationsschema für F&E-Projekte

 
  Projekteinzelkosten
+ Projektgemeinkosten
= Projektgesamtkosten

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