Zunächst sollte festgestellt werden, welche Arbeiten und Kostenpositionen im Unternehmen überhaupt der Forschung und Entwicklung zugerechnet werden sollen. In erster Linie kommen hierzu natürlich die eigentlichen F&E-Kostenarten in Betracht, wie z. B.

  • Kosten für Studien, Erhebungen, Recherchen, Analysen
  • Beratungskosten
  • Kosten für die Abschätzung des späteren Marktpotenzials
  • Eigene und fremde Personalkosten (Arbeitszeiterfassung)
  • Kapitalkosten für Investitionen, die zu Forschungs- und Entwicklungszwecken getätigt wurden
  • Laborkosten
  • Werkzeugkosten
  • Materialkosten
  • Konstruktionsarbeiten
  • Wartung und Instandhaltung spezieller Geräte und von Ausrüstung
  • Schulung, Aus- und Weiterbildung

Viele dieser Kostenpositionen sind Einzelkosten, die sich direkt einem F&E-Projekt oder einem Produkt zurechnen lassen, z. B. durch Zeitaufschreibungen oder Belege. Andere Positionen wiederum sind ganz oder teilweise Gemeinkosten wie etwa Abschreibungen, Wartung oder Werkzeugkosten.

Darüber hinaus fallen andere Kostenpositionen an, die nicht im eigentlichen Sinne zu den F&E-Kosten gehören, aber durch die Arbeiten in diesem Bereich verursacht werden, z. B. Reisekosten, Kommunikationskosten, Versicherungen, Steuern oder Raumkosten. Bei den meisten dieser Kostenpositionen handelt es sich um Gemeinkosten, die nicht unmittelbar einem F&E-Vorhaben zugerechnet werden können.

Kosten für Patente und Lizenzen sowie andere Schutzrechte zählen regelmäßig nicht zu den Forschungs- und Entwicklungskosten. In der Kalkulation werden sie als Sonderkosten des Vertriebs oder als Sonderkosten der Fertigung ausgewiesen.

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