Rz. 66

Anzuwendende Vorschriften

Entsprechend § 248 UmwG werden die in der folgenden Abb. 6 dargestellten aktienrechtlichen Vorschriften als anwendbar erklärt.

 
Anzuwendende Vorschriften

§ 248 Abs. 1 UmwG:

  • Auf den Umtausch der Geschäftsanteile einer formwechselnden GmbH gegen Aktien: § 73 AktG
  • Bei Zusammenlegung von Geschäftsanteilen: § 226 AktG

§ 248 Abs. 2 UmwG:

Abb. 6: Beim Formwechsel von Kapitalgesellschaften in Kapitalgesellschaften anderer Rechtsform anzuwendende Vorschriften

 

Rz. 67

Nicht anzuwendende Vorschriften

Entsprechend § 250 UmwG werden die in der folgenden Abb. 7 dargestellten umwandlungsrechtlichen Vorschriften von der Anwendung ausgeschlossen.

 
Nicht anzuwendende Vorschriften

§ 250 UmwG:

Abb. 7: Beim Formwechsel von Kapitalgesellschaften in Kapitalgesellschaften anderer Rechtsform von der Anwendung ausgeschlossene Vorschriften

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge