Zahlt ein Schuldner bei Fälligkeit nicht und gerät in Verzug, können Sie einen Verzugsschaden geltend machen. Umgekehrt müssen Sie möglicherweise selber Verzugszinsen zahlen, wenn Sie Ihrerseits mit einer Zahlung im Rückstand sind.

Um der zunehmend schlechten Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlicher Hand entgegenzuwirken, hat die EU eine Zahlungsrichtlinie erlassen. Wir zeigen Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie bei der Berechnung von Verzugszinsen achten müssen.

Die im Beitrag vorgestellte Excel-Musterlösung unterstützt Sie bei der Berechnung der Verzugszinsen[1].

[1]

s. Arbeitshilfe "Verzugszinsenrechner"

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