Die Höhe der Verzugszinsen wird außerdem durch die Höhe der fälligen Forderung und den Verzugszeitraum beeinflusst. Die Zinsen werden tageweise berechnet. Bei Verzugszinsen wird kein Zinseszins berücksichtigt. Beginn des Verzugszeitraumes ist in der Regel ein Tag nach dem Fälligkeitsdatum.

Entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Verzugszinsen hat der Verzugszeitraum. Mit anderen Worten: Sie müssen berechnen, wie viele Tage der Schuldner mit seiner Zahlung in Verzug ist.

Bei der Berechnung der Verzugszinsen können Sie die allgemeine Zinsformel zur Ermittlung der Tageszinsen nicht einsetzen (Tageszinsen = Kapital × Zinssatz × Tage / 100 * 360). Vielmehr wird hier die sogenannte Effektivzinsmethode angewendet, die exakt die Anzahl Tage eines Jahres berücksichtigt. Dadurch ergeben sich für Schaltjahre und Nicht-Schaltjahre unterschiedliche Formeln. Die Formel lautet für Nicht-Schaltjahre:

Tageszinsen = Kapital × Zinssatz × Tage / 100 * 365

In Schaltjahren wird statt durch 365 durch 366 dividiert.

Zeitraum

Um den Zeitraum des Zahlungsverzugs zu berechnen, müssen Sie folgende Daten hinzuziehen:

  • Tag nach dem Fälligkeitsdatum
  • Tag der Verzugsbeendigung

Beispiel: Eine Rechnung ist am 10.09.18 fällig. Sie wird am 14.09.18 bezahlt. Daraus ergibt sich ein Verzugszeitraum von 4 Tagen (11.09.18 erster Tag im Verzug, 14.09.18 letzter Tag im Verzug)

Gesetzlich ist der Fristbeginn im § 187 BGB geregelt.

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