Die Bonitätsprüfung ist eine präventive Maßnahme und setzt vor Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung oder dem Abschluss eines Geschäfts mit einem Altkunden ein.

Über potenzielle Kunden werden z. B. mithilfe von Wirtschaftsauskunfteien Informationen ermittelt wie

  • Liquiditätsstatus,
  • Umsatz,
  • Zahlungsweise,
  • Branche,
  • Rechtsform (GmbH, OHG oder KG).

Praktische Vorgehensweise bei der Bonitätsprüfung:

  • Kostenloser Blick in das Portal über Insolvenzverfahren,[1]
  • Anfrage über künftigen Geschäftspartner bei der eigenen Hausbank;
  • Bitte an Neukunden (Geschäftsleute und Privatabnehmer) um eine Bankauskunft und Mitteilung eines Ansprechpartners bei der Bank inkl. einer Schweigepflichtentbindungserklärung;
  • Bitte an Geschäftsleute um aktuelle Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftlicher Auswertungen; diese können dann vom eigenen Steuerberater ausgewertet werden;
  • Bitte um Vorlage einer Selbstauskunft der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) oder Erlaubnis der Einholung einer SCHUFA-Auskunft über die eigene Hausbank;
  • Anfragen bei der IHK und AHK,[2] Handwerkskammer;
  • Einholen einer kostenpflichtigen SCHUFA-Unternehmensauskunft,[3]
  • Kostenpflichtiger Abruf aus dem zentralen elektronischen Schuldnerverzeichnis nach vorheriger Registrierung.[4]
  • Kostenpflichtige Bonitätsprüfung und Wirtschaftsauskünfte von professionellen Anbietern.[5]

Je höher der Forderungsausfall sein kann, desto wichtiger und umfassender müssen die Informationen sein. Im Zweifel sollte immer vom Vertragsabschluss Abstand genommen werden, sofern die Forderung nicht abgesichert (z. B. Bürgschaft) ist.

[1] Enthält auch Informationen über laufende Restschuldbefreiungsverfahren; www.insolvenzbekanntmachungen.de.
[2] Deutsche Auslandshandelskammern, www.ahk.de.
[3] Die SCHUFA-Unternehmerauskunft ist für alle Unternehmen, die im Handelsregister verzeichnet sind, erhältlich, s. a. www.schufa-unternehmensauskunft.de.
[4] Zentrales elektronisches Schuldnerverzeichnis, www.vollstreckungsportal.de,

s. Abschnitt 6.

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