Kurzbeschreibung

Die Zahlungsmoral von Kunden lässt immer häufiger zu wünschen übrig. Zahlt der Schuldner bei Fälligkeit nicht und gerät in Verzug, können Sie einen Verzugsschaden in Form von Verzugszinsen geltend machen. Umgekehrt müssen Sie möglicherweise selber Verzugszinsen zahlen, wenn Sie Ihrerseits mit einer Zahlung im Rückstand sind. Wir zeigen Ihnen, auf welche Besonderheiten Sie bei der Berechnung von Verzugszinsen achten müssen.

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