Kfz-Händler Hans Groß hat gegen seinen Kunden Wolfgang Müller (Debitorenkonto 18312) eine noch offene Forderung i. H. v. 25.000 EUR. Mahnungen blieben bisher erfolglos. Anlässlich eines Telefonats teilt Wolfgang Müller mit, dass er sich in finanziellen Schwierigkeiten befinde und er deshalb höchstwahrscheinlich nur 80 % des Forderungsbetrags zahlen kann. Er erwarte jedoch in 2 Monaten den Eingang eines größeren Betrags. Sollte dieser eingehen, werde er auch den Rest bezahlen.

Lösung:

Hans Groß muss eine Wertberichtigung vornehmen. Da er auf diese Forderung nur einen teilweisen Zahlungseingang erwartet, muss er sie von den einwandfreien Forderungen trennen. Er bucht diese auf das Konto "Zweifelhafte Forderungen". Sodann schreibt er diese Forderung im Rahmen einer Einzelwertberichtigung ab. Weil der 20 %ige Forderungsausfall noch nicht endgültig feststeht, darf Hans Groß die Umsatzsteuer nicht berichtigen.

Buchungsvorschlag: Direkte Abschreibung

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
1460/1240 Zweifelhafte Forderungen 25.000 18312/18312 Wolfgang Müller 25.000
2451/6923 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen 5.000 1460/1240 Zweifelhafte Forderungen 5.000

Folge:

Da hier die Forderung direkt abgeschrieben wurde, ist die ursprüngliche Forderungshöhe nicht mehr ersichtlich. Vielmehr weist die Bilanz nur noch den um die Forderungsberichtigung geminderten Betrag aus. Das sind 25.000 EUR (Nettobetrag) ./. 5.000 EUR (20 %ige Forderungsberichtigung) = 20.000 EUR.

Buchungsvorschlag: Indirekte Abschreibung

 

Konto

SKR 03/04 Soll

Konten-

bezeichnung
Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben

Konten-

bezeichnung
Betrag
1460/1240 Zweifelhafte Forderungen 25.000 18312/18312 Wolfgang Müller 25.000
2451/6923 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen 5.000 0999/1247 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit größer 1 Jahr 5.000

Folge:

Bei dieser Abschreibungsmethode kann man den ursprünglichen Forderungsbestand jederzeit aus der Bilanz ersehen. Aus diesem Grunde sollten man sich für die indirekte Abschreibungsmethode entscheiden.

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