Im Beispiel oben ist die Forderung des V bei Fälligkeit zum 30.3.02 durch die Erhöhung des Wechselkurses USD/EUR um 7.143 EUR im Wert gesunken. Das Kursrisiko, durch Erhöhung des Wechselkurses der Fremdwährung einen Verlust zu erleiden, kann V durch folgendes Sicherungsgeschäft absichern:

  • V verpflichtet sich, an die Bank B am 30.3.02 130.000 USD zu zahlen. Zur Erfüllung tritt V seine am 30.3.02 gegenüber K fällige Forderung über 130.000 USD an B ab und teilt dies K mit.
  • Die Bank B verpflichtet sich, an V am 30.3.02 100.000 EUR zu zahlen.

Am 30.3.02 zahlt daher K direkt an B 130.000 USD und B an V 100.000 EUR. Das heißt, auch wenn der USD sich gegenüber dem EUR im Wert geändert hat, wird die Forderung des V gegenüber K im Wert von 100.000 EUR beglichen.

Ein Kursverlust einer Geldforderung lässt sich also absichern. Das Risiko trägt in diesem Fall die Bank. Umgekehrt kann ein Kursgewinn entstehen, z. B. bei einem Kurs 1 USD = 1/1,2 EUR würde die Geldforderung des V 108.333,33 EUR betragen. Da diese an die Bank B abgetreten ist und diese nur 100.000 EUR an V zahlen muss, erzielt den Überschuss in diesem Fall die Bank. Es handelt sich also für beide Partner, den Sicherungsnehmer V und die Sicherungsgeberin B, um eine "Wette".

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Finance Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge