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Die Praxis zeigt, dass es für Schecks besondere Sicherungsverfahren gibt. Empfangene Schecks werden mittels sog. Scheckeinreichungsformulare den Kreditinstituten eingereicht. Die Kopien dieser Formulare sind zusammen mit dem Auszug des Kreditinstituts, das die Gutschrift des eingereichten Schecks zeigt, aufzubewahren.

Der Nachweis hingegebener Schecks erfolgt in der Praxis durch Scheckbücher (Schecklisten), in die die hingegebenen Schecks unter Angabe der Schecknummer, des Betrages und des Empfängers sowie der durch die durch Scheckhingabe ausgeglichenen Eingangsrechnung aufgeführt werden.

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