Zeitguthaben ansparen und später abbauen

Zeitwertkonten ermöglichen, die Lebensarbeitszeit der Mitarbeiter zu flexibilisieren, indem das Entgelt für einen Teil der geleisteten Arbeit nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern angespart wird. Die angesparten Guthaben werden dann zu einem späteren Zeitpunkt in Form von bezahlter Freistellung abgebaut. Diese kann nach § 7c SGB IV eine sog. "vorruhestandsnahe Freistellung" oder eine zwischenzeitliche Auszeit sein – in Form eines Sabbaticals für z. B. Erziehungsurlaub, Weiterbildung oder die Pflege von Angehörigen (s. Abb. 3). Der Arbeitgeber muss hierbei eine Werterhaltungsgarantie geben, dass zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme mindestens die Summe aus übertragenem Arbeitsentgelt (Arbeitszeit) und dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zur Verfügung steht. In der Praxis übernehmen Versicherungsunternehmen diese Werterhaltungsgarantie, allerdings gibt es auch viele Beispiele von Großunternehmen, die diese Garantie aussprechen.

Abb. 3: Flexibilisierung der Arbeitswelt

Hoher Organisations- und Verwaltungs­aufwand

Hier wird eins deutlich: Es geht bei diesen Modellen nicht um höchste Renditen. Die hohe Flexibilität, die Arbeitgeber und Beschäftigte sich wünschen, erfordert hohen Organisations- und Verwaltungsaufwand in der Gestaltung, damit dies überhaupt möglich ist. Dies muss finanziert werden und die Sicherheit der Anlage steht im Vordergrund. Schließlich hat es der Mitarbeiter aus seinen eigenen Zeitanteilen finanziert.

Ist dies nur ein Modell für die gut verdienende Mittelschicht im Unternehmen? Ist doch bei Beschäftigten in den unteren Verdienstgruppen der Monat oft länger, als das Geld reicht. Gerade diese Beschäftigten haben durch die Umwandlung von Gleitzeit- oder Mehrarbeitskonten die Chance, an diesen Modellen teilzuhaben. Wenn die übrigen Entgeltbestandteile für die Alltagsausgaben verplant sind, bietet sich den Niedrigverdienern durch solche Modelle die Möglichkeit, ebenfalls Auszeiten zu nehmen oder vor Übergang in die Rente eine (Teil-)Auszeit zu nehmen.

 
Praxis-Beispiel

Teilzeitarbeit für 4 Monate (s. Abb. 4)

Ein Mitarbeiter aus der IT arbeitet nach der Geburt seines Sohnes für 4 Monate in Teilzeit auf der Basis von 22,5 Stunden/Woche und erhält während dieser Zeit sein Bruttomonatsentgelt (E15) auf Basis von 37,5 Stunden/Woche – Auszahlung aus dem Zeitwertkonto.

Während der Teilzeittätigkeit wird nichts auf das Zeitwertkonto eingezahlt.

Abb. 4: Beispiel: Teilzeitarbeit für 4 Monate

 
Praxis-Beispiel

Teilzeitarbeit und ruhestandsnahe Freistellung (s. Abb. 5)

Eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Finance erhält ab November 2013 Rente. Von Januar bis Juni 2013 reduziert sie ihre wöchentliche Arbeitszeit auf 17,5 Stunden. Während dieser Zeit erhält sie ein Bruttomonatsentgelt (E11) auf Basis von 35 Stunden/Woche, wobei 50 % über das Zeitwertkonto abgedeckt sind.

Ab Juli 2013 ist die Mitarbeiterin freigestellt, erhält jedoch bis zur Rente ihr Bruttomonatsentgelt auf Basis von 35 Stunden/Woche, das aus dem Zeitwertkonto ausgezahlt wird.

Abb. 5: Beispiel: Teilzeitarbeit und ruhestandsnahe Freistellung

Mit diesen praktischen Beispielen wird der Nutzen solcher Zeitwertkontenregelungen deutlich. Nur wenn der Arbeitgeber aufgrund eines vorhandenen flexiblen Arbeitszeitsystems in Kombination mit Zeitwertkonten dies anbietet, können Beschäftigte solche Auszeiten organisieren und auch finanzieren.

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