Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 1
Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Insgesamt sind für das Fahrzeug im Jahr Aufwendungen (einschließlich Abschreibung) von 7.200 EUR entstanden. Der Arbeitnehmer führt ein Fahrtenbuch. Danach verteilen sich die Fahrten und die Aufwendungen wie folgt:
Art der Fahrten | Aufteilung der Fahrleistung | Prozentsatz der Gesamtfahrten | Kostenaufteilung |
---|---|---|---|
betriebliche Fahrten | 12.000 km | 71,43 % | 5.142,96 EUR |
private Fahrten | 4.800 km | 28,57 % | 2.057,04 EUR |
Gesamtfahrleistung im Jahr | 16.800 km | 100 % | 7.200,00 EUR |
In der Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt in Höhe von 0,20 EUR je privat gefahrenen Kilometer zu zahlen hat. Das sind im Jahr insgesamt 960 EUR.
Konsequenz: Es handelt sich um ein Nutzungsentgelt. Der individuelle Nutzungswert ist um dieses Nutzungsentgelt zu kürzen.
Privatnutzung | 2.057,04 EUR |
Nutzungsentgelt: Zahlungen durch den Arbeitnehmer | 960,00 EUR |
geldwerter Vorteil/Arbeitslohn ohne Umsatzsteuer | 1.097,04 EUR |
Umsatzsteuer ist mit 19 % hinzuzurechnen | 208,44 EUR |
Bruttobetrag = Sachzuwendungen | 1.305,48 EUR |
Sachbezug Kfz-Nutzung
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4152/6072 | Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer | 1.305,48 | 8611/4947 | Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt | 1.097,04 |
1776/3806 | Umsatzsteuer | 208,44 |
Nutzungsentgelt, Verrechnung mit dem Gehalt
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
1740/3720 | Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt | 960,00 | 8603/4830 | Sonstige betriebliche Erlöse | 806,72 |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 153,28 |
Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 2
Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Der Arbeitnehmer kann das Kraftfahrzeug mittels einer Tankkarte des Arbeitgebers betanken. In der Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt in Höhe der privat veranlassten Treibstoffkosten zu zahlen hat. Von den Benzinkosten von insgesamt 3.840 EUR hat der Arbeitgeber einen Betrag von 1.360 EUR für Benzinkosten ermittelt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Der Betrag wird vom Gehalt einbehalten.
Konsequenz: Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten fließen nicht in die Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs ein. Anhand der (niedrigeren) Gesamtkosten ist der individuelle Nutzungswert zu ermitteln.
Insgesamt sind für das Fahrzeug im Jahr Aufwendungen (einschließlich Abschreibung) von (7.200 EUR – 1.360 EUR =) 5.840 EUR entstanden. Der Arbeitnehmer führt ein Fahrtenbuch. Danach verteilen sich die Fahrten und die Aufwendungen wie folgt:
Art der Fahrten | Aufteilung der Fahrleistung | Prozentsatz der Gesamtfahrten | Kostenaufteilung |
---|---|---|---|
betriebliche Fahrten | 12.000 km | 71,43 % | 4.171,51 EUR |
private Fahrten | 4.800 km | 28,57 % | 1.668,49 EUR |
Gesamtfahrleistung im Jahr | 16.800 km | 100 % | 5.840,00 EUR |
Sachbezug für Kfz-Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4152/6072 | Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer | 2.009,30 | 8611/4947 | Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt | 1.688,49 |
1776/3806 | Umsatzsteuer 19 % | 320,81 |
Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 3
Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Im Übrigen liegt der Sachverhalt wie in "Beispiel 1" vor. In der Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer neben der Übernahme der Benzinkosten ein Nutzungsentgelt in Höhe von 0,10 Euro je privat gefahrenen Kilometer zu zahlen hat.
Konsequenz: Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten fließen nicht in die Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs ein. Anhand der (niedrigeren) Gesamtkosten ist der individuelle Nutzungswert zu ermitteln. Das zusätzlich gezahlte Nutzungsentgelt mindert den individuellen Nutzungswert.
Das Fahrtenbuch muss sorgfältig und ordnungsgemäß geführt werden
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber sich darauf verlassen kann, dass der Arbeitnehmer sein Fahrtenbuch ordnungsgemäß führt. Sollte das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennen, wird automatisch die 1-%-Methode angewendet. Der Arbeitgeber haftet dann für die Steuern, die zus...
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