Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 1

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Insgesamt sind für das Fahrzeug im Jahr Aufwendungen (einschließlich Abschreibung) von 7.200 EUR entstanden. Der Arbeitnehmer führt ein Fahrtenbuch. Danach verteilen sich die Fahrten und die Aufwendungen wie folgt:

 
Art der Fahrten Aufteilung der Fahrleistung Prozentsatz der Gesamtfahrten Kostenaufteilung
betriebliche Fahrten 12.000 km 71,43 % 5.142,96 EUR
private Fahrten 4.800 km 28,57 % 2.057,04 EUR
Gesamtfahrleistung im Jahr 16.800 km 100 % 7.200,00 EUR

In der Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Nutzungsentgelt in Höhe von 0,20 EUR je privat gefahrenen Kilometer zu zahlen hat. Das sind im Jahr insgesamt 960 EUR.

Konsequenz: Es handelt sich um ein Nutzungsentgelt. Der individuelle Nutzungswert ist um dieses Nutzungsentgelt zu kürzen.

 
Privatnutzung 2.057,04 EUR
Nutzungsentgelt: Zahlungen durch den Arbeitnehmer 960,00 EUR
geldwerter Vorteil/Arbeitslohn ohne Umsatzsteuer 1.097,04 EUR
Umsatzsteuer ist mit 19 % hinzuzurechnen 208,44 EUR
Bruttobetrag = Sachzuwendungen 1.305,48 EUR

Sachbezug Kfz-Nutzung

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4152/6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer 1.305,48 8611/4947 Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt 1.097,04
      1776/3806 Umsatzsteuer 208,44

Nutzungsentgelt, Verrechnung mit dem Gehalt

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1740/3720 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt 960,00 8603/4830 Sonstige betriebliche Erlöse 806,72
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 153,28
 
Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 2

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Der Arbeitnehmer kann das Kraftfahrzeug mittels einer Tankkarte des Arbeitgebers betanken. In der Nutzungsüberlassungsvereinbarung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer ein Entgelt in Höhe der privat veranlassten Treibstoffkosten zu zahlen hat. Von den Benzinkosten von insgesamt 3.840 EUR hat der Arbeitgeber einen Betrag von 1.360 EUR für Benzinkosten ermittelt, die auf die privaten Fahrten entfallen. Der Betrag wird vom Gehalt einbehalten.

Konsequenz: Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten fließen nicht in die Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs ein. Anhand der (niedrigeren) Gesamtkosten ist der individuelle Nutzungswert zu ermitteln.

Insgesamt sind für das Fahrzeug im Jahr Aufwendungen (einschließlich Abschreibung) von (7.200 EUR – 1.360 EUR =) 5.840 EUR entstanden. Der Arbeitnehmer führt ein Fahrtenbuch. Danach verteilen sich die Fahrten und die Aufwendungen wie folgt:

 
Art der Fahrten Aufteilung der Fahrleistung Prozentsatz der Gesamtfahrten Kostenaufteilung
betriebliche Fahrten 12.000 km 71,43 % 4.171,51 EUR
private Fahrten 4.800 km 28,57 % 1.668,49 EUR
Gesamtfahrleistung im Jahr 16.800 km 100 % 5.840,00 EUR

Sachbezug für Kfz-Nutzung mithilfe eines Fahrtenbuchs

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4152/6072 Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer 2.009,30 8611/4947 Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt 1.688,49
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 320,81
 
Praxis-Beispiel

Arbeitnehmer zahlt Nutzungsentgelt: Beispiel 3

Der Arbeitgeber hat seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen überlassen, den der Arbeitnehmer auch privat nutzen darf. Da der Arbeitnehmer ein Fahrtenbuch führt, bewertet der Unternehmer den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Firmenwagens nach der Fahrtenbuchmethode. Im Übrigen liegt der Sachverhalt wie in "Beispiel 1" vor. In der Vereinbarung zur Nutzungsüberlassung ist geregelt, dass der Arbeitnehmer neben der Übernahme der Benzinkosten ein Nutzungsentgelt in Höhe von 0,10 Euro je privat gefahrenen Kilometer zu zahlen hat.

Konsequenz: Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Treibstoffkosten fließen nicht in die Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs ein. Anhand der (niedrigeren) Gesamtkosten ist der individuelle Nutzungswert zu ermitteln. Das zusätzlich gezahlte Nutzungsentgelt mindert den individuellen Nutzungswert.

 
Praxis-Tipp

Das Fahrtenbuch muss sorgfältig und ordnungsgemäß geführt werden

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber sich darauf verlassen kann, dass der Arbeitnehmer sein Fahrtenbuch ordnungsgemäß führt. Sollte das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennen, wird automatisch die 1-%-Methode angewendet. Der Arbeitgeber haftet dann für die Steuern, die zus...

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