Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 35.700 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch, sodass Herr Huber die pauschale 1-%-Methode anwenden und die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ebenfalls pauschal ermitteln muss.
Privatnutzung pro Monat 35.700 EUR × 1 % | 357,00 EUR |
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Monat 35.700 EUR × 0,03 % = 10,71 EUR × 15 km = | 160,65 EUR |
als Sachbezug sind zu erfassen (Bruttowert) | 517,65 EUR |
die Umsatzsteuer kann mit 19/119 herausgerechnet werden | 82,65 EUR |
Nettobetrag = Bemessungsgrundlage | 435,00 EUR |
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
4120/ 6020 |
Gehälter | 517,65 | 8611/ 4947 |
Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt | 435,00 |
1776/ 3806 |
Umsatzsteuer 19 % | 82,65 |
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