Herr Huber stellt seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung, den dieser auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 35.700 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 15 km von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Der Arbeitnehmer führt kein Fahrtenbuch, sodass Herr Huber die pauschale 1-%-Methode anwenden und die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte ebenfalls pauschal ermitteln muss.

 
Privatnutzung pro Monat 35.700 EUR × 1 % 357,00 EUR
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro Monat 35.700 EUR × 0,03 % = 10,71 EUR × 15 km = 160,65 EUR
als Sachbezug sind zu erfassen (Bruttowert) 517,65 EUR
die Umsatzsteuer kann mit 19/119 herausgerechnet werden 82,65 EUR
Nettobetrag = Bemessungsgrundlage 435,00 EUR

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

4120/

6020
Gehälter 517,65

8611/

4947
Verrechnete sonstige Sachbezüge aus Kfz-Gestellung 19 % USt 435,00
     

1776/

3806
Umsatzsteuer 19 % 82,65

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