Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) | 8921 | 4645 | sonstige betriebliche Erträge | |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 8924 | 4639 | sonstige betriebliche Erträge | |
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben) | 4680 | 6690 | sonstige betriebliche Aufwendungen | |
Unentgeltliche Wertabgaben | 1880 | 2130 | Privat (Eigenkapital) |
So kontieren Sie richtig!
Bei Firmenwagen mit Verbrennungsmotor ist sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer von einem einheitlichen Bruttolistenpreis auszugehen. Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen weichen die Bemessungsgrundlagen voneinander ab. Werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, wird die Abschreibung oder die Leasingrate oder die Fahrzeugmiete nur mit einem Viertel oder zur Hälfte zugrunde gelegt, bei der Umsatzsteuer jedoch in voller Höhe. Die Beträge mit Umsatzsteuer, die als Nutzungsentnahme zu erfassen sind, bucht der Unternehmer auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04).
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertabgaben |
an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) |
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