Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) 8921 4645   sonstige betriebliche Erträge
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) 8924 4639   sonstige betriebliche Erträge
Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben) 4680 6690   sonstige betriebliche Aufwendungen
Unentgeltliche Wertabgaben 1880 2130   Privat (Eigenkapital)

So kontieren Sie richtig!

Bei Firmenwagen mit Verbrennungsmotor ist sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Umsatzsteuer von einem einheitlichen Bruttolistenpreis auszugehen. Bei Elektrofahrzeugen oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen weichen die Bemessungsgrundlagen voneinander ab. Werden die tatsächlichen Kosten zugrunde gelegt, wird die Abschreibung oder die Leasingrate oder die Fahrzeugmiete nur mit einem Viertel oder zur Hälfte zugrunde gelegt, bei der Umsatzsteuer jedoch in voller Höhe. Die Beträge mit Umsatzsteuer, die als Nutzungsentnahme zu erfassen sind, bucht der Unternehmer auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Unentgeltliche Wertabgaben

an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)

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