Die Huber-GmbH stellt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Huber, der Arbeitnehmer seiner GmbH ist, einen Firmenwagen zur Verfügung, den Herr Huber auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 47.600 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 20 km vom Firmensitz der GmbH entfernt. Herr Huber führt kein Fahrtenbuch, sodass die GmbH die pauschale 1-%-Methode anwenden und die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte pauschal ermitteln muss.

 
Privatnutzung pro Monat 47.600 EUR × 1 % 476,00 EUR
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro  
Monat 47.600 EUR × 0,03 % = 14,28 EUR × 20 km = 285,60 EUR
als Sachbezug sind zu erfassen (Bruttowert) 761,60 EUR
die Umsatzsteuer ist mit 19/119 heraus zurechnen 121,60 EUR
Nettobetrag = Bemessungsgrundlage 640,00 EUR

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
4124 Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter 761,60 8611 Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung) 640,00
      1776 Umsatzsteuer 19 % 121,60
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
6024 Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter 761,60 4947 Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung) 640,00
      3806 Umsatzsteuer 19 % 121,60

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