Die Huber-GmbH stellt ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer Huber, der Arbeitnehmer seiner GmbH ist, einen Firmenwagen zur Verfügung, den Herr Huber auch für Privatfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens hat im Zeitpunkt der Erstzulassung 47.600 EUR betragen. Die Wohnung des Arbeitnehmers liegt 20 km vom Firmensitz der GmbH entfernt. Herr Huber führt kein Fahrtenbuch, sodass die GmbH die pauschale 1-%-Methode anwenden und die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte pauschal ermitteln muss.
Privatnutzung pro Monat 47.600 EUR × 1 % | 476,00 EUR |
Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte pro | |
Monat 47.600 EUR × 0,03 % = 14,28 EUR × 20 km = | 285,60 EUR |
als Sachbezug sind zu erfassen (Bruttowert) | 761,60 EUR |
die Umsatzsteuer ist mit 19/119 heraus zurechnen | 121,60 EUR |
Nettobetrag = Bemessungsgrundlage | 640,00 EUR |
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
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4124 | Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter | 761,60 | 8611 | Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung) | 640,00 |
1776 | Umsatzsteuer 19 % | 121,60 |
Konto SKR 04 Soll |
Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 04 Haben |
Kontenbezeichnung | Betrag |
---|---|---|---|---|---|
6024 | Geschäftsführergehälter der GmbH-Gesellschafter | 761,60 | 4947 | Verrechnete sonstige Sachbezüge 19 % USt (z. B. Kfz-Gestellung) | 640,00 |
3806 | Umsatzsteuer 19 % | 121,60 |
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