Ein Versicherungsmakler erzielt ausschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Er hat einen neuen Firmenwagen erworben, der 35.700 EUR einschließlich Umsatzsteuer gekostet hat. Da er die Vorsteuer nicht abziehen darf, betragen die Anschaffungskosten 35.700 EUR, die er über 6 Jahre mit 5.950 EUR pro Jahr abschreibt.
Der Versicherungsmakler hat ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt, wonach der Umfang seiner Privatfahrten bei 25 % liegt. Er muss also nicht die 1-%-Methode ansetzen. Die Kostensituation sieht wie folgt aus:
Tatsächliche Kosten pro Jahr | Kosten mit und ohne Umsatzsteuer |
---|---|
Zinsen | 1.008 EUR |
Abschreibung (von 35.700 EUR) | 5.950 EUR |
Laufende Kosten (Benzin) | 2.452 EUR |
Reparatur/Wartung/Pflege | 1.416 EUR |
Versicherung | 986 EUR |
Kfz-Steuer | 278 EUR |
sonstige Kosten (z. B. ADAC) | 226 EUR |
Beträge insgesamt | 12.316 EUR |
privater Nutzungsanteil 25 % | 3.079 EUR |
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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1880/2130 | Unentgeltliche Wertabgaben | 3.079 | 8924/4639 | Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 3.079 |
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