Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | eigener Kontenrahmen | Bilanz/GuV-Position |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) | 8921 | 4645 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) | 8924 | 4639 | Sonstige betriebliche Erträge | |
Unentgeltliche Wertabgaben | 1880 | 2130 | privat |
So kontieren Sie richtig!
Der Unternehmer muss seinen Pkw, den er zu mehr als 50 % betrieblich nutzt, in seinem Betriebsvermögen ausweisen, weil der Pkw zum notwendigen Betriebsvermögen gehört. Spätestens beim Jahresabschluss muss er die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, als Einnahmen (ggf. zuzüglich Umsatzsteuer) erfassen. Der Unternehmer bucht die Kosten, die auf die private Nutzung entfallen, auf das Konto "Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)" 8921 (SKR 03) bzw. 4645 (SKR 04).
Buchungssatz:
Unentgeltliche Wertabgaben |
an Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens19 % USt (Kfz-Nutzung) |
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