FinMin Berlin, 5.9.2007, III E - O 2115 - 1/2007

Anordnung
über die Bestimmung von Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Finanzämter
im Land Berlin
 
Vom 5.9.2007

1 Anlage

Auf Grund des § 17 Abs. 1 Finanzverwaltungsgesetz in der Fassung vom 4.4.2006 (BGBl 2006l S. 846, BGBl 2006 I S. 1202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.5.2007 (BGBl 2007l S. 914), wird bestimmt:

§ 1
(Errichtung des Technischen Finanzamts Berlin)

(1) Die Senatsverwaltung für Finanzen errichtet zum 1.10.2007 das folgende neue FA mit Sitz in Berlin:

Bezeichnung Bezirk
Technisches FA Berlin Das gesamte Berliner Stadtgebiet

(2) Das Technische FA Berlin wird durch Rechtsverordnung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Finanzverwaltungsgesetz als Rechenzentrum der Landesfinanzverwaltung eingerichtet und ihm werden gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 Finanzverwaltungsgesetz mit dem Einsatz automatischer Einrichtungen im Besteuerungsverfahren zusammenhängende Steuerverwaltungstätigkeiten durch Rechtsverordnung übertragen.

§ 2
(Übersicht über die Finanzämter im Land Berlin)

Eine Übersicht über sämtliche Finanzämter im Land Berlin und deren Zuständigkeitsbezirke ergibt sich aus der Anlage.

§ 3
(In-Kraft-Treten)

(1) Diese Anordnung tritt am 1.10.2007 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Anlage zu § 2 der Anordnung über die Bestimmung von Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Finanzämter im Land Berlin vom 22.4.2004 (ABI S. 2314) außer Kraft.

 

Anlage

Anlage zu § 2

Übersicht über die Finanzämter im Land Berlin

Bezeichnung Bezirk
1. FA Charlottenburg Für die Teile des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf, die nördlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind:
   
  Von der Mitte des Stößensees in östlicher Richtung an der nördlichen Grenze des Berliner Forstes entlang, bis zur Teufelsseechaussee; weiter bis Waldschulallee, dann in südlicher Richtung am Gelände der Waldoberschule und Sportplätze Eichkamp entlang bis zu den Sportplätzen Kühler Weg und dann an der Südwestseite des Dauerwaldweges in südlicher Richtung bis Bhf. Grunewald. Am westlichen Eisenbahngelände entlang in nördlicher Richtung bis Bhf. Westkreuz; weiter am nördlichen Eisenbahngelände, dann die Südseite der Rönnestraße in östlicher Richtung, die West-seite der Holtzendorffstraße in südlicher Richtung, die Nordseite der Heilbronner Straße in südwestlicher Richtung, die Südostseite der Damaschkestraße in südöstlicher Richtung, die Westseite des Lehniner Platzes bis zum Kurfürstendamm, diesen auf der Südseite entlang in östlicher Richtung, dann die Südseite der Lietzenburger Straße und über den Rankeplatz, dann die Westseite der Rankestraße entlang in nördlicher Richtung, die Südseite der Eislebener Straße in südöstlicher Richtung bis zur Nürnberger Straße, diese an der Ostseite entlang bis zur Kreuzung Augsburger Straße.
2. FA Friedrichshain/Prenzlauer Berg Für die Teile des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, die nordöstlich der unter Nr. 4 genannten Grenze belegen sind.
   

 

Für die Teile des Bezirks Pankow, die südlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind:
 

 

Von der Südseite Esplanade in östlicher Richtungüber die Ostseite der Berliner Straße in südlicher Richtung, die Nordseite der Wisbyer Straße in östlicher Richtung bis zur Ostseestraße. Unterhalb der Lehderstraße, der Gürtelstraße bis zur Grenze Jüdischer Friedhof, dann quer durch den Volkspark Prenzlauer Berg bis zur Straße 106.
3. FA Hellersdorf/Marzahn Bezirk Marzahn-Hellersdorf.
4. FA Kreuzberg Für die Teile des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg, die südwestlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind:
   
  Vom linken Spreeufer flussaufwärts zwischen Schillingbrücke und Flutgraben über Am Oberbaum und Lohmühleninsel bis zur südöstlichen Seite Am Flutgraben.
5. FA Lichtenberg/Hohenschönhausen Bezirk Lichtenberg.
6. FA Mitte/Tiergarten Für die Teile des Bezirks Mitte, die südlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind:
   
  Vom nördlichen Ufer des Hohenzollernkanals in Höhe der Verlängerung des Westhafens entlang in östlicher Richtung bis zum südlichen Plötzensee; weiter am nördlichen Ufer des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals entlang in östlicher Richtung. Dann am nördlichen Ufer des Nordhafens, über die Sellerstraße, an der Nordwestseite der Boyenstraße entlang, die Südwestseite der Chausseestraße in südöstlicher Richtung, die Südostseite der Liesenstraße in nordöstlicher Richtung, die Südwestseite der Gartenstraße in südlicher Richtung und die westliche Seite der Bernauer Straße bis zur Eberswalder Straße.
7. FA Neukölln Bezirk Neukölln.
8. FA Pankow/Weißensee Für die Teile des Bezirks Pankow (3. Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow von Berlin), die nördlich der unter Nr. 2 im zweiten Teil genannten Grenze belegen sind.
9. FA Reinickendorf Bezirk Reinickendorf.
10. FA Schöneberg Für die Teile des Bezirks Tempelhof-Schöneberg, die nordwestlich der wie folgt verlaufenden Grenze belegen sind:
 

 

  Von der Südseite der Dudenstraße/Loewenhardtdamm in westlicher Richtung bis General-Pape-Straße, diese auf der Westseite entlang in südlicher...

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